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Stellendetails zu: FOS Ausbildung als Weg zum/r Polizeikommissar/in ab 01.08.27

FOS Ausbildung als Weg zum/r Polizeikommissar/in ab 01.08.27

Kopfbereich

Angebotsart: Duales Studium
Arbeitgeber: Polizeidirektion Lüneburg Land Niedersachsen

Besondere Merkmale

  • Duales Studium (praxis­integrierend)
  • Beginn ab 01.08.2027

Ort

Lüneburg

Anstellungsart

Vollzeit

Benötigter Schulabschluss

Fachhochschulreife

Studiengang

Bachelor of Arts - Gehobener Polizeivollzugsdienst

Stellenbeschreibung

Wir suchen zum 01.08.2027 Realschülerinnen und Realschüler, die mit ihrem Realschulabschluss Polizeivollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamte in Niedersachsen werden möchten.
Voraussetzung dafür ist die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, diese können Sie auf verschiedenen Wegen bei uns erlangen:

Vor Einstellung in den Vorbereitungsdienst bei der Polizei des Landes Niedersachsen können Sie mit dem Realschulabschluss und mindestens Note 3 in Deutsch und Mathematik eine 2-jährige Fachoberschulausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife absolvieren. Diese Ausbildung besteht aus allgemeinbildendem und fachbezogenem Unterricht an der Fachoberschule in Lüneburg oder Stade und einem Praktikum auf einer heimatnahen Polizeidienststelle und beginnt am 01.08.2027. Während dieser Zeit wird keine Vergütung gewährt. Auch in Ihrem späteren Abschlusszeugnis müssen Sie mindestens die Note 3 in Mathematik und Deutsch erreichen sowie einen Notendurchschnitt von mindestens 3,3, da Ihnen ansonsten keine vorbehaltliche Einstellungszusage gegeben werden kann.

Oder:
Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, besteht für Sie die Möglichkeit, die 12. Klasse einer ihrer Berufsrichtung entsprechenden Fachoberschule zu besuchen und somit bereits nach einem Jahr die Fachhochschulreife zu erwerben. Über diese Möglichkeit informieren Sie sich bitte bei den für Sie vor Ort zuständigen Berufsbildenden Schulen. Um die Aufnahme an einer Ihrer Berufsausbildung entsprechenden Fachoberschule müssen Sie sich dann selbst bemühen. Anträge müssen in der Regel im Februar des entsprechenden Jahres dort eingegangen sein. Während der Schulausbildung wird keinerlei Vergütung gewährt. Nach Bestehen des Auswahlverfahrens erhalten Sie eine Einstellungszusage unter Vorbehalt, d.h. Sie werden nach erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule und einer nochmaligen Bestätigung der Polizeidienstfähigkeit in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen eingestellt und können mit dem Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen beginnen.

Oder:
Sie haben den schulischen Teil der Fachhochschulreife bereits absolviert oder werden ihn in Kürze erwerben? Über ein einjähriges Vollzeitpraktikum bei einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe erlangen Sie die vollständige Fachhochschulreife, um damit direkt in das dreijährige Bachelorstudium an der Polizeiakademie Niedersachsen zu starten. Nach erfolgreichem Erreichen der Fachhochschulreife beginnen Sie anschließend automatisch – ohne erneute Bewerbung – das dreijährige Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen. Sie müssen lediglich den Sporttest wiederholen und sich erneut einer medizinischen Überprüfung durch einen Polizeiarzt (w/m/d) unterziehen. Um sich bewerben zu können, müssen Sie neben den allgemeinen Voraussetzungen (Anforderungen siehe unten) folgendes mitbringen:- Schulischer Teil der Fachhochschulreife

Konditionen des Stellenangebotes

Berufserfahrung: Keine
Schulorte: Fachoberschule BBS 1 in Lüneburg oder Fachoberschule BBS in Stade

Praktikumsorte: Polizeidienststellen in Wohnortnähe

Arbeitszeit: Vollzeit (Schul- und Praktikumszeit 40 Stunden/Woche)

Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber

Sozialverhalten: Mindestens „entspricht den Erwartungen“

Staatsbürgerschaft: Deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates,
eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder eine
gültige Niederlassungserlaubnis.

Vorstrafen: Keine

Alter: Am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre
(Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).

Führerschein: Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Vorlage des Nachweises bis spätestens einen Monat vor der Einstellung.

Schwimmabzeichen: Deutsches Schwimmabzeichen Bronze (oder höherwertiger)
Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn.

Sport: Sportlich

Gesundheit: Polizeidienstfähig

Ihre Kontaktdaten

Rückfragen an: Christian Müller
Polizeidirektion Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131 / 8306 1352
E-Mail: nachwuchswerbung@pd-lg.polizei.niedersachsen.de

Bewerbung an: Onlinebewerbung über das Internet

Internetadresse: https://www.polizei-studium.de

Geforderte Anlagen: Bewerbungsunterlagen unter:
https:// www.polizei-studium.de

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Polizeidirektion Lüneburg Land Niedersachsen

Polizeidirektion Lüneburg Land Niedersachsen

HauptsitzLüneburg
Betriebsgröße3000

Informationen zur Bewerbung