Stellendetails zu: Pädagogische Fachkraft (m/w/d)
Pädagogische Fachkraft (m/w/d)
Kopfbereich
Besondere Merkmale
Arbeitsort
KielAnstellungsart
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)Befristung
unbefristetBeginn
ab sofortBerufsbezeichnung
- Pädagoge/Pädagogin
- Erzieher/in
Stellenbeschreibung
Die DIAKO Nordfriesland gGmbH sucht eine
Pädagogische Fachkraft (m/w/d)
für das Suchthilfezentrum Kiel: HiKiDra (Hilfe für Kinder Drogenabhängiger)
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Teilzeit, im Rahmen einer unbefristeten Anstellung.
Ihre Aufgaben:
- Psychosoziale Betreuung und Beratung von Familien und deren Kindern
- Sozial- und Erziehungsberatung
- Suchtberatung mit einem systemischen Blick auf den Familienkontext
- Netzwerkarbeit und Kontaktpflege zu Kostenträgern und Ausbau von Synergien im Sozialraum
- Sozialräumliche und ressourcenorientierte Weiterentwicklung des Projekts mit viel eigenem Gestaltungsspielraum
- Leitung von aktivierenden und präventiven Kleingruppen / Ausflügen
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Bachelorstudium im Fachbereich Soziale Arbeit / Kindheitspädagogik oder
- abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d)
- Kommunikationsfreude, kreative Ideen und systemisches Fallverständnis
- Freunde an der präventiven Arbeit mit suchtbelasteten Familien und deren Kindern
- Eigenverantwortliches Arbeiten in einem wertschätzenden und ressourcenorientierten Team
- Führerscheinklasse B
Wir bieten Ihnen:
- Die Arbeit in einem tollen Team mit flachen Hierarchien
- Flexible Arbeitszeiten mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen
- Vielfältige Weiterbildungsangebote
- Fahrradleasing, Betriebliches Gesundheitsmanagement mit gesundheitsförderlichen Angeboten
- Vergütung nach KTD mit Sozialleistungen und betrieblicher Altersversorgung
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen:
Frau Dr. Anja Ebsen,
Ärztl. Leitung Suchthilfezentrum Kiel,
Telefon: 0431 / 668-460
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte bewerben Sie sich über unser digitales Bewerbungsformular.
Kennziffer: 26-033-06
Achtung: Gemäß Masern- und Infektionsschutzgesetz dürfen Sie Ihre Tätigkeit erst nach Vorlage eines
ärztlichen Zeugnisses über den Nachweis einer Immunität gegen Masern aufnehmen. Sollte das ärztliche
Attest zur Masernimmunität nicht spätestens am 1. Arbeitstag vorgelegt werden können, kommt der
Arbeitsvertrag nicht zustande.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: DIAKO Nordfriesland gGmbH
DIAKO Nordfriesland gGmbH
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