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Stellendetails zu: Büroassistent/in

Büroassistent/in

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Raymond Sobery vorm. Wiesner Betreuungsbüro Einzelunternehmen

Besondere Merkmale

Arbeitsort

Gelsenkirchen

Anstellungsart

Teilzeit (Vormittag)

Befristung

unbefristet

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Büroassistent/in
  • Bürokaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau - Büromanagement

Stellenbeschreibung

Für einfache bis mittlere Bürotätigkeiten auf Minijob-Basis oder aber auch Teilzeit (max. 25 Std.) suche
Ich als gesetzlicher Betreuer eine Person, die einerseits Spaß und Freude am Kontakt mit Menschen hat andererseits
Ein Organisationstalent ist. Die Arbeitszeiten wären 4-Tage die Woche für 4-5 Std. Vormittags.

Die Aufgaben wären für die Zukunft ausbaufähig und erweiterbar. Für den Anfang wünsche mir die Bearbeitung der Eingangs- und Ausgangspost und deren Ablage,
Die Entgegennahme der Telefonate, das Stellen einfacher Anträge (Befreiung von der Rundfunkpflicht, etc.
Das Anfordern von Rechnungen und die Vorbereitung der Rechnungslegung für die Amtsgerichte.
PC-Kenntnisse und Kenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung.

Mit dem Betreuungsgesetz aus dem Jahre 1992 wurde das alte Vormundschaftsgesetz ab- geschafft und damit auch die "Entmündigung". Die Betreuung beschränkt sich ausschließlich auf die Bereiche, bei denen der Betreute Unterstützung bedarf. Meist haben die Betreuten Personen gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigungen und können aufgrund dessen ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich Erledigen. Dieses führt dann zur Bestellung eines gesetzlichen Betreuers, welcher vm jeweiligen Amtsgericht eingesetzt wird.

In den meisten Fällen sind dies die Gesundheitsfürsorge, die Vermögensangelegenheiten und die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden. Das Bedeutet das stellen von diversen Anträgen, wie z.B. Sozialhilfegrundantrag, Leistungen nach SGB II und XII (Grundsicherung), Rentenanträge, Anträge auf Kostenübernahme beim Wechsel in eine stationäre Wohnform (Seniorenheim) , etc. Das bedeutet, das die Ämter- u. Behördenangelegenheiten von unserem Betreuungsbüro erledigt werden. Etwaige Bescheide zu anderen Ämtern übersenden.

Die Betreuung ist immer zeitlich begrenzt und die Notwendigkeit einer Betreuung wird von den Vormundschaftsgerichten überprüft.

Der Berufsbetreuer erteilt dem Vormundschaftsgericht jährlich die Entwicklung der Betreuung mit. Falls zu den Aufgabenkreisen die Vermögenssorge zählt, erfolgt ebenfalls jährlich eine Rechnungslegung gegenüber dem Vormundschaftsgericht. Das Wohl des Betreuten steht im Fordergrund jeder Betreuung

Der Arbeitsort ist Gelsenkirchen-Erle.
Die Einstellung kann zeitnah erfolgen.

Bewerbungen richten Sie bitte an : info@betreuungsbuero-sobery.de

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Raymond Sobery vorm. Wiesner Betreuungsbüro Einzelunternehmen

Raymond Sobery vorm. Wiesner Betreuungsbüro Einzelunternehmen

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