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Stellendetails zu: Psycholog*in (m/w/d)

Psycholog*in (m/w/d)

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Justizvollzugsanstalt Brandenburg

Besondere Merkmale

Arbeitsort

Brandenburg an der Havel

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Psychologe/Psychologin
  • Psychotherapeut/in

Stellenbeschreibung

Bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel ist vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Voraussetzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle

Psycholog*in

mit Diplom- oder Masterabschluss (m/w/d)

unbefristet mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Umfang von 40 Stunden zu besetzen.

Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der fachlichen Qualifikation in der Entgeltgruppe E 13 TV-L. Sie erhalten darüber hinaus ab dem zweiten Jahr eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten nach § 19a TV-L.

Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich.

Die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel verfügt über 327 Haftplätze im geschlossenen und im offenen Vollzug. Gemäß Vollstreckungsplan ist die Anstalt zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft, von Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, der Zivilhaft sowie von Ersatzfreiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen zuständig. Im Bereich der Landesaufgaben (u. a. Krankenstation, Transport und Umlauf, Sozialtherapie,) beherbergt die Anstalt nahezu alle Vollzugsarten und Gefangenengruppen.

Die Sozialtherapeutische Abteilung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel verfügt über 70 Haftplätze im geschlossenen Vollzug und 10 Haftplätze im offenen Vollzug. Die Sozialtherapie setzt verhaltenstherapeutische Behandlungsmaßnahmen nach dem Risiko-Bedürfnis-Ansprechbarkeitsmodell und dem „Good Lives“ Modell zur Behandlung von männlichen Strafgefangenen, die Sexual- oder Gewaltstraftaten begangen haben, mit dem Ziel der Verringerung der erheblichen Gefährlichkeit ein. Ansätze der 3. Welle der Verhaltenstherapie wie Akzeptanz- und Commitment-Therapie sowie Achtsamkeit sind Bestandteile des Behandlungsprogramms.

Nähere Informationen zur Anstalt erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg.

Tätigkeitsfeld:

  • psychologische Beratung und Betreuung von Gefangenen, insbesondere bei Verhaltensauffälligkeiten, bei der Gefährdung durch Selbstverletzung sowie im Rahmen der Suizidprävention, nebst der hierfür erforderlichen Dokumentation;
  • Verfassen von gutachterlichen Stellungnahmen im Rahmen des Diagnoseverfahrens zur Erstellung des Vollzugs- und Eingliederungsplanes (u.a. zur Frage der Unterbringung im offenen Vollzug und zur Gewährung von Lockerungen) sowie zur Prüfung der vorzeitigen Entlassung und der Führungsaufsicht;
  • Planung und Durchführung von einzel- und gruppentherapeutischen Maßnahmen;
  • Planung, Organisation, und Qualitätskontrolle von Behandlungsmaßnahmen, welche durch externe Anbieter durchgeführt werden.

Anforderungen:

Fachliche Anforderungen:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie (Diplom/Master of Science) mit klinischem oder idealerweise rechtspsychologischem Studienschwerpunkt
  • Vorerfahrungen im behandlerischen Setting
  • Fachkenntnisse in den Bereichen Diagnostik und Prognostik
  • Qualifikationen oder Erfahrungen in der Durchführung von kriminalpräventiven Behandlungsprogrammen ist wünschenswert
  • Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in erwünscht oder
  • Bereitschaft zur Aufnahme bzw. bereits begonnene Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in. Die Praktische Tätigkeit 1 sollte bereits abgeschlossen sein.

Persönliche Anforderungen:

  • gute Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit;
  • ausgeprägte Fähigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit;
  • hohe Motivation, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und organisatorisches Geschick, Eigeninitiative, Aufgeschlossenheit und Kreativität;
  • flexibles, situations- und problemangemessenes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz im Kontakt zu Gefangenen, ein hohes Maß an Reflexions- und Empathiefähigkeit;
  • Akzeptanz und Verständnis für die institutionellen Rahmenbedingungen des Tätigkeitsfeldes mit den spezifischen Sicherheitsbelangen

Unser Angebot:

  • Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13
  • Bei abgeschlossener Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14. Bei einer Approbation nach § 2 Absatz 1 des am 1. September 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 nach der abgeschlossenen Weiterbildung zum/r Fachpsychotherapeuten/in. Jeweils sind hiermit die Übertragung und Übernahme entsprechender psychotherapeutischer Aufgaben verbunden.
  • attraktive Vergütung (gemäß TV-L sowie behördenspezifische Stellenzulage in Höhe von 100 Euro/Monat nach einem Jahr Dienstzeit bzw. nach zwei Jahren 200 Euro/Monat)
  • vermögenswirksame Leistungen
  • unter Berücksichtigung des Kontextes einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt und den damit verbundenen Anforderungen erfolgt eine ganzheitliche intensive Einarbeitung in das Aufgabengebiet
  • abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem qualifizierten, engagierten und aufgeschlossenen Team
  • Förderung der fachlichen Weiterentwicklung (Inter- und Supervision, Fortbildungen, Fachtagungen)
  • eigenverantwortliches Arbeiten
  • hohe Arbeitsplatzsicherheit in unbefristeter Anstellung nach Abschluss der Probezeit
  • Möglichkeit der tageweisen Tätigkeit im Homeoffice wird derzeit vorbereitet
  • Möglichkeit der Nutzung eines Firmentickets mit Arbeitgeberzuschuss
  • 30 Tage Urlaub und bezahlte Freistellung am 24. und 31. Dezember
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement, dessen Angebote (z. B. vielfältige sportliche Aktivitäten) zum Erhalt Ihrer Gesundheit beitragen sollen
  • interessante Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • gute Verkehrsanbindung an den ÖNPV
  • ausreichend kostenlose Parkplätze unmittelbar vor Ort

Den bestgeeigneten Bewerber*innen wird die Möglichkeit eines Probearbeitstags zum Kennenlernen des Aufgabenbereichs und des Teams ermöglicht.

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Nachweis der Abschlüsse etc.)** per E-Mail **bis zum **26. Juni 2026 **an die

Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel

Personal und Service

Stichwort: Psychologischer Dienst

Anton-Saefkow-Allee 22

14772 Brandenburg an der Havel

bewerbung.brb@justizvollzug.brandenburg.de

(Bitte nur PDF-Dateien; Gesamtgröße der E-Mail max. 9 MB).

Originale Zeugnisse, Beurteilungen, Nachweise der Abschlüsse etc. sind beim Vorstellungsgespräch vorzulegen.

Im Falle einer erfolglosen Bewerbung werden die Bewerbungsunterlagen für die Dauer von drei Monaten aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Bewerber/-innen, die bereits in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst stehen, werden ergänzend um Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht unter Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten.

Der Justizvollzug des Landes Brandenburg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Orientierung und Identität.

Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungskosten und Reisekosten zur Teilnahme am Bewerberverfahren nicht erstattet werden können.

Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung erteilt Herr Feelgood (Tel. 03381 / 761 - 2010) oder

Josephine Krüger (Tel. 03381 / 761 - 2700).

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Justizvollzugsanstalt Brandenburg

Justizvollzugsanstalt Brandenburg

Neben spezial- und generalpräventiven Zwecken dient der Strafvollzug insbesondere dadurch der Sicherheit der Bevölkerung, dass er die Resozialisierung und Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft zur Aufgabe hat.

Das neue Justizvollzugsgesetz des Landes Brandenburg aus dem Jahr 2013 und das Jugendarrestvollzugsgesetz aus dem Jahr 2014 stellen die Resozialisierung noch stärker in den Mittelpunkt, so dass der Justizvollzug des Landes Brandenburg vor neuen Aufgaben und zusätzlichen Herausforderungen steht.

Der Justizvollzug in Brandenburg übernimmt einen anspruchsvollen Dienst für den Rechtsstaat und das Gemeinwesen.

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