Stellendetails zu: Sachbearbeiter im Bereich Schulverwaltung (m/w/d)
Sachbearbeiter im Bereich Schulverwaltung (m/w/d)
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- Beginn ab 01.07.2026
Arbeitsort
Zeulenroda-TriebesAnstellungsart
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)Befristung
befristet für 12 MonateBerufsbezeichnung
- Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung
Stellenbeschreibung
Die Stadt Zeulenroda-Triebes mit rund 16.500 Einwohnern beabsichtigt zum nächstmöglichen Termin eine Stelle (0,948 VbE = 37 Wochenstunden) als Sachbearbeiter im Bereich Schulverwaltung zu besetzen.
Die Stelle wird zunächst für 1 Jahr befristet ausgeschrieben. Eine Weiterbeschäftigung im Anschluss der Befristung ist beabsichtigt.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören u. a.:
Schulverwaltung
• Beschlussfassung zur Herstellung des Benehmens bei Besetzung Schulleiterstelle
• Teilnahme an Objektbegehungen
• Ermittlung Schullastenausgleich
• Koordinierung der Festlegung der schulfreien Tage in Zusammenarbeit mit den Schulleitern
• Inventarisierung
• Mitwirkung und Umsetzung des Digitalpaktes
• Erstellung des Widerspruchbescheides im Rahmen der Hortanträge
• Haushaltsplanung sowie deren Überwachung im Schulbereich
Schulhort
• Kalkulation, Erarbeitung und Fortschreibung der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen
• Berechnung der Hortgebühren
• Erarbeitung Formulare zur Beantragung und Ermittlung der Hortkosten nach ThürHortBVO
• Abrechnung von Erstattungsanträgen
• Bescheiderstellung für Beteiligung an Personal- und Sachkosten
Gastschulverhältnisse /-anträge
• Prüfung, Abwägung, Stellungnahme sowie Weiterleitung an Schulamt
• Stellungnahme bei Widersprüchen
Schulnetzplanung
• Erstellung des Schulnetzplanes für Grund- und Regelschulen in städtischer Trägerschaft
• Teilnahme an Elternversammlungen im Rahmen der Schulträgerschaft, Erstellung Protokoll, Anhörung der Eltern, Abwägung öffentl. Interessen, Abwägungsbeschluss, Einleitung Genehmigungsverfahren TMBJS
• Umsetzung Schulnetzplanung von Beschlussvorlage bis Erarbeitung der Veröffentlichung Allgemeinverfügung nach ThürBekVO
Schülerbeförderung
• Erarbeitung Formulare zur Erstattung von Fahrtkosten
• Anspruchsprüfung Schülerbeförderung für Gastschulkinder
• Prüfung / Vergleichsberechnung / Abrechnung von Erstattungsanträgen und –kosten
• Fahrradunterricht
• Organisation des Schwimmunterrichts
Sitzungsvorlagen
• Erstellung von Sitzungsvorlagen und Sachvortrag in den Gremien
Mitwirkung bei der Ausschreibungen nach VOL
• Abwicklung von Ausschreibungen nach der VOL (keine Baumaßnahmen Hoch- und Tiefbau)
• Einholung von Angeboten bzw. Führen von Verhandlungen mit Ausstattern für Schulen etc.
Schülerspeisung
• Vorbereitung und Mitwirkung bei der Ausschreibung für die Schülerspeisung von Drittanbietern
Musikschule
• Erstellung der Statistik zur Finanzierung der Musikschule
• Teilnahme an Sitzungen des Landesverbandes
• Abrechnung und Buchung der Honorarrechnungen
Die Bewerber und Bewerberinnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder höher /vergleichbar
• Erfahrungen im Bereich des Schul- sowie Finanzwesens wünschenswert
• Kommunikationsfähigkeit, Freundlichkeit, sicheres Auftreten und Belastbarkeit
• selbständiges Arbeiten sowie Teamfähigkeit
• gute MS-Office-Kenntnisse
• Führerschein Klasse B und die Bereitschaft das private Fahrzeug zu nutzen sofern kein Dienstwagen bereitsteht
Die Vergütung erfolgt entsprechend nach TVöD in der Entgeltgruppe 9a.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (einschließlich der letzten dienstlichen Beurteilung) richten Sie bitte
schriftlich bis zum 10.07.2026 an die:
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes Für Informationen und Rückfragen:
Hauptamt
Markt 1 Tel.: 036628/48-111
07937 Zeulenroda-Triebes Mail: h.rasym@zeulenroda-triebes.de
einzureichen.
Die Stadt Zeulenroda-Triebes fördert aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX und diesen gleichgestellten Personen (§ 2 Abs. 3 SGB IX) sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht oder nur bei Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags zurückgesandt werden. Wir bitten um Verständnis, dass entstehende Auslagen (z.B. Reisekosten für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch) nicht erstattet werden.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung). Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Dies führt jedoch zum Ausschluss aus dem laufenden Ausschreibungsverfahren. Zwei Monate nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Daten nichtberücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Ihre Rechte hinsichtlich des Datenschutzes ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt).
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Stadtverwaltung Zeulenroda
Stadtverwaltung Zeulenroda
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