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Stellendetails zu: Pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Sinne des § 9 Abs. 2 NKiTaG für den Springerbereich

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Sinne des § 9 Abs. 2 NKiTaG für den Springerbereich

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Samtgemeinde Boldecker Land

Besondere Merkmale

Arbeitsort

Weyhausen, Kreis Gifhorn

Anstellungsart

Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)

Befristung

unbefristet

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Erzieher/in

Stellenbeschreibung

Die Samtgemeinde Boldecker Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Springerbereich in unseren Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort)

eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) im Sinne des § 9 Abs. 2 NKiTaG (z.B. staatlich anerkannte Erzieher/innen)

nach Entgeltgruppe S 8a TVöD(SuE) in Teilzeit und Vollzeit
Ihr überzeugendes Profil:

Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung gemäß § 9 Absatz 2 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG).

Sie weisen entsprechende fachliche / pädagogische Kompetenz auf.

Sie verfügen über soziale Kompetenzen wie Team- & Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zum kooperativen Handeln.

Sie sind eine engagierte und freundliche Persönlichkeit, die Spaß an der Arbeit mit Kindern hat und sind zeitlich flexibel einsetzbar.

Wir bieten Ihnen:
  •  eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in unbefristeter Anstellung
  •  Arbeit in einem aufgeschlossenen und engagierten Team
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im pädagogischen Bereich
  • Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Gesundheitsmanagement
Fühlen Sie sich angesprochen?

Dann reichen Sie uns Ihre vollständigen, aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Studien- und Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse; bitte ausschließlich in Kopie, keine Originale) ein.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Samtgemeinde Boldecker Land, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen oder elektronisch an personal@boldecker-land.de (ausschließlich PDF und jpg. Formate, keine Word- oder ZIP-Anhänge). Bei Rückfragen steht Ihnen das Personalbüro unter den Rufnummern 05362/9781-14, -43 oder -44 gerne zur Verfügung.

Aus Kostengründen bitten wir um Ihr Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Wir weisen darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Samtgemeinde Boldecker Land

Samtgemeinde Boldecker Land

Informationen zur Bewerbung