Stellendetails zu: Stadtpolizist*in (w/m/d)

Stadtpolizist*in (w/m/d)

Stadtpolizist*in (w/m/d)

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Magistrat der Stadt Viernheim

Besondere Merkmale

  • Schicht/Nacht/Wochenende

Arbeitsort

Viernheim

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in

Stellenbeschreibung

Die Brundtlandstadt Viernheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als

Stadtpolizist*in (w/m/d)

zu besetzen.

Die Viernheimer Stadtpolizei, welche sich durch ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, ein partnerschaftliches Miteinander und eine gesunde Fehlerkultur auszeichnet, sucht ab sofort Kolleg*innen, die ebenso engagiert und kollegial das Team verstärken.

Wir bieten:

  • eine anspruchsvolle unbefristete Tätigkeit in Vollzeit im Beschäftigtenverhältnis (39 Stunden/Woche), die bis zu EG 9a TVöD/VKA bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.658,61 € und 4.097,67 €.
  • die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
  • Schichtzulage (monatlich: 100,00 € brutto) sowie zugehöriger Zusatzurlaub für Schichtarbeit
  • 30 Tage Urlaub/Jahr (ab 2027: 31 Tage) bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember)
  • umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote sowie ein Employee Assistance Program (EAP)
  • eine gute ÖPNV-Anbindung und unmittelbare Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A659, A5)
  • ein vergünstigtes Deutschlandticket
  • ein Fahrrad-Leasing-Angebot
  • eine eingehende Einarbeitung durch die Kolleg*innen, unter Einbezug der lokalen Besonderheiten
  • regelmäßiges Team-Training zur Selbstverteidigung und Einsatztechnik

Ihre Aufgaben (u.a.):

  • uniformierter Außendienst in Schichtarbeit per Fahrzeug und zu Fuß, auch an Sonn- und Feiertagen
  • Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr
  • Durchführung von Verkehrskontrollen (fließender Verkehr) und Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Prüfung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuge (HU, Bereifung, Kfz-Kennzeichen)
  • Überwachung öffentlicher Einrichtungen und von Straßen- bzw. Grundstücksverschmutzungen und Sondernutzungen
  • Allgemeiner Feldschutz (Überwachung des unbefugten Betretens/Befahrens fremder Grundstücke und des Feldwegenetzes)
  • Maßnahmen zum Schutz der Jugend
  • sonstige Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit (z. B. herrenlose Tiere, Schutz gegen Hunde)
  • Feststellung von Fahrzeugen ohne amtl. Zulassung und Bekämpfung des ordnungswidrigen Zustandes
  • Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. Verwarnungen in verschiedensten Fällen
  • Durchführung von Ermittlungen u. a. zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen

Wir erwarten:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Vorzugsweise den abgeschlossenen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen. Alternativ die Bereitschaft diesen nachzuholen. Bei Nichtvorliegen des abgeschlossenen Lehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen erfolgt die Einstellung zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der EG 8 TVöD/VKA. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.486,40 € und 3.843,36 €. Die unbefristete Weiterbeschäftigung sowie eine Höhergruppierung in die EG 9a TVöD/VKA ist nach erfolgreichem Bestehen des Sonderlehrgangs vorgesehen.
  • erfolgreiches Absolvieren unseres Auswahlverfahrens (siehe unten)
  • persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt)
  • eine gute Auffassungsgabe und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Fahrerlaubnis der Kl. B und entsprechende Fahrpraxis; Fahrerlaubnis der Klasse BE ist von Vorteil
  • Geschick im Umgang mit Bürger*innen, aber auch ein selbstsicheres und ruhiges Auftreten in konfliktträchtigen Situationen sowie Durchsetzungsvermögen, daher eine besondere psychische Belastbarkeit
  • gute PC-Kenntnisse und Anwendungserfahrung mit mobilen Endgeräten (u. a. MS-Office, WinOwig mobil, OWI21, OWI ToGo)
  • Bereitschaft und körperliche Eignung für Außen- und Schichtdienste
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur stetigen Aus- und Fortbildung
  • interkulturelle Kompetenz und Hilfsbereitschaft

Haben Sie noch Fragen?

Für fachliche Fragen steht der Amtsleiter, Christoph Winkler, unter 06204/988-273 zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Bianca Bernauer (06204/988-274).

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich.

Das weitere Auswahlverfahren beinhaltet einen schriftlichen Eignungstest sowie die Überprüfung der sportlichen Eignung; beides findet am 15.08.2026 statt. Der Sporttest (500m Wendelauf, Bankdrücken, Achterlauf, Fünfer-Sprunglauf) kann alternativ durch den Nachweis über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens Ihrer Altersklasse in Silber (nicht älter als 6 Monate) ersetzt werden. Das Sportabzeichen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Bewerbungen ohne den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung können nicht berücksichtigt werden.

Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie unter www.viernheim.de bzw. www.m-r-n.com.

Sind Sie interessiert an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei unserer Stadtpolizei? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 02.08.2026 über unser Bewerbungsportal https://jobs.viernheim.de/gsa41

Viernheim, 02.07.2026
Der Magistrat der Stadt Viernheim

gez. B a a ß

Bürgermeister

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Magistrat der Stadt Viernheim

Magistrat der Stadt Viernheim

Informationen zur Bewerbung