Stellendetails zu: Mitarbeiter/in städtischen Bauhof (m/w/d)
Mitarbeiter/in städtischen Bauhof (m/w/d)
Mitarbeiter/in städtischen Bauhof (m/w/d)
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- Beginn ab 01.02.2027
Arbeitsort
StrehlaAnstellungsart
VollzeitBefristung
unbefristetBerufsbezeichnung
- Gärtner/in - Garten- und Landschaftsbau
- Gemeindearbeiter/in
Stellenbeschreibung
In der Stadt Strehla ist ab dem 1. Februar 2027 eine unbefristete Stelle in Vollzeit als
Mitarbeiter/-in für den städtischen Bauhof (m/w/d)
zu besetzen.
Erforderliche Qualifikationen/Anforderungsprofil:
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten handwerklichen Beruf und Berufserfahrung wünschenswert
- Erfahrungen/Berechtigungen zum Führen von Baumaschinen aller Art
- Führerscheinklasse B – Voraussetzung; C1E - von Vorteil
- Berechtigung für die Bedienung von Motorsägen und Freischneidern wünschenswert, Höhentauglichkeit von Vorteil
- Bereitschaft zur Absicherung von Arbeiten in den Bereichen Winterdienst, Hochwasser- und Katastrophenschutz
- Ortskenntnisse, Wohnortnähe von Vorteil
- aktiver Dienst bzw. Bereitschaft zur aktiven Mitgliedschaft in der FFW bei Nachweis der Tauglichkeit - wünschenswert
Persönliche Voraussetzungen:
- selbständige, zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise, Organisationsfähigkeit, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit und Lernbereitschaft und Einsatzbereitschaft
- Eigeninitiative, Kreativität und handwerkliches Geschick
- Tätigkeiten/Arbeiten unabhängig der Wetterlage
- Teamfähigkeit
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Selbständig handwerkliche Tätigkeiten im Bereich der kommunalen Wohnungsverwaltung
- Umgang mit städtischen Fahrzeugen (als Arbeitshilfen) und Schneidewerkzeugen
- Pflege und Bepflanzung der städtischen Anlagen und Grünflächen einschließlich der vorhandenen Denkmale
- Baum- und Heckenpflege sowie Wegearbeiten
- Reinigungsarbeiten in den Bereichen der Wohnungsverwaltung, öffentlichen Anlagen, Plätze und Wege sowie öffentlicher Toiletten, Entleerung der Papierkörbe, Beräumung von Müll etc.
- Anfallende Arbeiten beim Aufbau und der Durchführung gemeindlicher Veranstaltungen, Unterstützung der Vereine und städtischen Einrichtungen
- Mitwirkung beim Winterdienst-/Stadtreinigung allgemein, Mithilfe bei Hochwasser- und Katastropheneinsätzen/Umweltschäden
- sonstige anfallende Arbeiten
Wir bieten Ihnen:
- Vergütung nach Haustarif EG 3 (2.673,23 € - 2.986,70 € brutto monatlich)
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen
- Steuerfreier Sachbezug
- Fahrradleasing
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX besonders berücksichtigt. Bitte legen Sie dazu einen entsprechenden Nachweis der Bewerbung bei.
Angesichts der anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie möchten unser Team bereichern, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse, welche Sie bitte bis zum 31. August 2026 an die Stadtverwaltung Strehla – Hauptamt, Markt 1, 01616 Strehla richten oder per Mail an: post@strehla.de.
Auskünfte erteilen Herr Wölk unter der 035264-95923 oder Frau Jentzsch unter der 035264-95930.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ohne frankierten Rückumschlag. Andernfalls liegen Ihre Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 3 Monate zur Abholung bereit.
Hinweise zum Datenschutz
Mit der Abgabe der Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens. (vgl. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz – SächsDSDG). Da der Verwaltungsausschuss des Stadtrates der Stadt Strehla am Auswahlverfahren beteiligt ist, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Verwaltungsausschusses berechtigt sind, Einsicht in die vollständigen Bewerbungsunterlagen zu nehmen.
Die Löschung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsfahrens, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen dem entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
Strehla, 31. Juli 2026
Stadt Strehla
Jörg Jeromin
Bürgermeister
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Stadtverwaltung Strehla
Stadtverwaltung Strehla
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