Stellenangebot: Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung (m/w/d) bei Landkreis Ludwigslust-Parchim
Das Wichtigste im Überblick
Besondere Merkmale
- Duales Studium (praxisintegrierend)
- Beginn ab 01.10.2027
Ort
verschiedene ArbeitsorteAnstellungsart
VollzeitBenötigter Schulabschluss
FachhochschulreifeStudiengang
Bachelor of Laws - Öffentliche VerwaltungStellenbeschreibung
Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung
• Studiendauer: 3 Jahre im Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, Erstes Einstiegsamt
(Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf)
• Aufgabenbereiche sind z. B. die Erarbeitung von Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage geltender Gesetze, u. a. im Baugenehmigungsverfahren, verantwortungsvolle Tätigkeiten, wie bspw. die Bearbeitung von Widersprüchen
• Praxis in den verschiedenen Fachdiensten der Kreisverwaltung
• Grundlagenstudium (18 Monate) und Vertiefungsstudium (6 Monate) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow
• Voraussetzung: (Fach-)Hochschulreife mit gutem Ergebnis, Höchstalter bei Einstellung von i. d. R. 34 Jahren
Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber oder ihnen gleichgestellte Menschen werden
bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, auf eine
Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Es werden sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) gefordert für z. B.
- Kundenberatung: komplexe Bürgeranliegen sowie rechtliche Sachverhalte verständlich,
bürgernah und serviceorientiert erklären können.
- Rechtsanwendung: Verwaltungsentscheidungen rechtssicher, präzise und
nachvollziehbar nach den geltenden Vorschriften formulieren können.
- Kommunikation: auch in schwierigen Beratungssituationen stets sicher, höflich und
adressatengerecht kommunizieren.
Mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren verbundene Kosten werden nicht erstattet.
Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter und
adressierter Rückumschlag beigefügt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss
des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Zu beachten sind die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren
gemäß Art. 13 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Landkreis Ludwigslust-Parchim
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