Stellenangebot: Ausbildung zum Gerichtsvollzieher (m/w/d) ab 04/2027 bei Oberlandesgericht Dresden
Das Wichtigste im Überblick
Besondere Merkmale
- Beginn ab 15.04.2027
Ort
verschiedene ArbeitsorteAngebotsart
AusbildungAnstellungsart
VollzeitBenötigter Schulabschluss
Qualifizierter / Erweiterter HauptschulabschlussAusbildungsberuf
Gerichtsvollzieher/in (mittlerer Dienst)Stellenbeschreibung
Ausbildung zum Gerichtsvollzieher (m/w/d)
beim Oberlandesgericht Dresden
Über uns
Beim Oberlandesgericht Dresden können zum 15. April 2027 bis zu 22 Bewerberinnen und Bewerber die vorbereitende Ausbildung zum Gerichtsvollzieher (m/w/d) beginnen. Es wechseln theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte. Die praktischen Teile der vorbereitenden Ausbildung werden bei einem möglichst wohnortnahen, sächsischen Amtsgericht absolviert. Die theoretischen Lehrgänge finden an der Bayerischen Justizakademie in 91257 Pegnitz statt.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind mit vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Dabei organisieren sie ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbständig und eigenverantwortlich. Im freien Bürosystem unterhalten sie ihre eigenen Geschäftsräume nebst entsprechender Einrichtung und wählen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen sie eng zusammenarbeiten, selbst aus.
Vorrangig werden zur Gerichtsvollzieherausbildung Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die bereits in einem Beamtenverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen und die Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 1 in der Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst (Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt) erfolgreich abgeschlossen haben. Im nachfolgenden Rang können weitere Bewerberinnen und Bewerber zur vorbereitenden Ausbildung zugelassen werden. Diese beginnt am 15. April 2027 und geht ab 15. Oktober 2027 in die (reguläre) Gerichtsvollzieherausbildung über, welche im Juni 2029 endet.
Die Ausbildung ist mit einer Teilzeitbeschäftigung nicht vereinbar.
Wichtiger Hinweis:
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass sich die derzeit geltende Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung (APOGV) in Überarbeitung befindet. Mit der Neufassung soll unter anderem das bisherige Rangklassensystem für Bewerberinnen und Bewerber (§§ 3, 3a APOGV) angepasst und insbesondere die Zulassungsmöglichkeiten geeigneter externer Bewerberinnen und Bewerbern nach § 3a APOGV verbessert werden. Sollte die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Gerichtsvollzieher (GVAPVO) vor Abschluss des Auswahlverfahrens in Kraft treten, erfolgt die Auswahlentscheidung auf Grundlage der dann geltenden Verordnung.
Interessante Aufgaben
Die Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin bzw. als Gerichtsvollzieher umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Zwangsvollstreckung aus Urteilen und Beschlüssen des Gerichts,
- Pfändung des beweglichen Schuldnervermögens,
- Durchführung öffentlicher Versteigerungen und Erlösverteilung,
- Durchführung von Zustellungen auf Betreiben der Parteien,
- Abnahme der Vermögensauskunft und
- zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen.
Wir bieten Ihnen
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Beamtenverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen, verbleiben während der Ausbildung in ihrer bisherigen Rechtsstellung unter Fortzahlung der bisher gewährten Bezüge.
Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt und führen die Dienstbezeichnung Gerichtsvollzieheranwärterin bzw. Gerichtsvollzieheranwärter. Sie erhalten den monatlichen Anwärtergrundbetrag der Besoldungsgruppe 6 gemäß § 70 Sächsisches Besoldungsgesetz, welcher sich unter anderem durch Familienzuschläge noch erhöhen kann.
Sie bringen mit
Voraussetzungen für die Zulassung zur vorbereitenden Ausbildung sind:
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss,
- abgeschlossene, für die Gerichtsvollziehertätigkeit förderliche Berufsausbildung (z.B. Justizfachangestellte, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte, kaufmännische Ausbildung),
- Bewährung in einer entsprechenden Tätigkeit mindestens drei der letzten fünf Jahre vor Beginn der Ausbildung (nachgewiesen durch qualifiziertes Arbeitszeugnis),
- Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Sächsischen Beamtengesetz,
- persönliche und gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst sowie
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Anforderungsprofil zur Stellenausschreibung
- Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein
- ausgeprägtes Organisationsvermögen
- selbstständige, sorgfältige Arbeitsweise
- Eigeninitiative
- Zuverlässigkeit
- fachliches Potential und Interesse
- hohe Leistungsbereitschaft
- Lernfähigkeit und Bereitschaft zur ständigen Wissenserweiterung
- Belastbarkeit
- Konfliktfähigkeit
- hohes Maß an sozialer Kompetenz und Einfühlungsvermögen
- Durchsetzungsvermögen
- Verhandlungsgeschick
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- gute EDV-Kenntnisse
- Mobilität
- Bereitschaft, uneingeschränkt innerhalb des Freistaates Sachsen eingesetzt zu werden
- Die PKW-Fahrerlaubnis ist von Vorteil.
Es können auch Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2, in einer anderen Fachrichtung oder mit anderem fachlichen Schwerpunkt oder mit abgeschlossener Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 2 zugelassen werden, die bereits in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Freistaat Sachsen stehen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und über die persönliche und gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst verfügen. Gleiches gilt für Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Freistaat Sachsen stehen und ein Amt der Einstiegsebene 2 der Laufbahngruppe 1 ausüben, ohne eine entsprechende Laufbahnausbildung absolviert zu haben.
Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Bereitschaft erklären, uneingeschränkt im Freistaat Sachsen eingesetzt zu werden.
Von Vorteil
Von Vorteil ist:
- das Vorhandensein der PKW-Fahrerlaubnis.
Folgende Kompetenzen werden im Rahmen Ihrer Tätigkeit erwartet:
- ausgeprägtes Organisationsvermögen,
- selbstständige, sorgfältige Arbeitsweise,
- Konfliktfähigkeit und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie
- Verhandlungsgeschick und sehr gute Kommunikationsfähigkeit.
Ihre Bewerbung
Soweit Sie die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, bitten wir bis zum 15. Oktober 2026 um Zusendung Ihrer Bewerbung unter Angabe des Aktenzeichens OLG-V.1-E2341/22/4 an das
Oberlandesgericht Dresden
Referat V.1
Schloßplatz 1
01067 Dresden.
Interessentinnen und Interessenten, die sich bereits in einem Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden, reichen ihre Bewerbung über die personalverwaltende Dienststelle auf dem Dienstweg ein. Es wird darum gebeten, bereits mit der Bewerbung die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Laura Hering (Telefon: 0351 446-1277) zur Verfügung.
Sie möchten sich vor einer Bewerbung näher über die Gerichtsvollzieherausbildung informieren?
Dann nehmen Sie gern an unserer Online-Informationsveranstaltung am 15. September 2026, 17.00 Uhr teil. Dort erhalten Sie Informationen zur Ausbildung und haben die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt zu stellen. Die Teilnahme erfolgt über die Videokonferenzplattform BigBlueButton.
Die Einwahl ist über den folgenden Link möglich:
https://meeting.justizcampus.de/b/rooms/jl6-snw-8nc-nrb/join
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Bitte beachten Sie, dass die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 7 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz Zulassungsvoraussetzung für die Vergabe eines Ausbildungsplatzes ist.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Die sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns daher über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität.
Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen bevorzugt berücksichtigt.
Durch die Zulassung zur Ausbildung und deren erfolgreichen Abschluss besteht kein Anspruch auf eine spätere Verwendung als Gerichtsvollzieherin bzw. als Gerichtsvollzieher.
Die Ausschreibung und die Anzahl der Ausbildungsplätze stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Ausbildungskapazitäten.
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Dresden (https://www.justiz.sachsen.de/olg/kontakt-anreise-datenschutz-3916.html) einsehbar.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Oberlandesgericht Dresden
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