Stellenangebot: Seelotsenanwärter (m/w/d) für das Seelotsrevier Elbe bei GDWS Zentrale (B)

Das Wichtigste im Überblick

Besondere Merkmale

  • Beginn ab 01.09.2027

Arbeitsort

Kiel

Angebotsart

Arbeit

Anstellungsart

Vollzeit

Berufsbezeichnung

  • Kapitän/in (Fachschule)

Stellenbeschreibung

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,

Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter (m/w/d) zum 1. September 2027

für das Seelotsrevier Elbe

nach § 9 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 72 Absatz

6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, zuzulassen.

Voraussetzungen für die LA3-Seelotsenausbildung (§9 Abs. 2 SeeLG)

Die Dauer der LA3-Seelotsenausbildung beträgt 12 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt

kann sich bewerben, wer

 im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach § 29 Absatz 1 Nummer

3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9

See-BV

oder

 im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Absatz 2 See-BV anerkanntes

Befähigungszeugnis mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist

und

 ein gültiges Zeugnis über seine gesundheitliche Eignung für den Seelotsenberuf vorlegt

(§ 9 Abs. 2 Nummer 3 SeeLG) und seine psychologische Eignung für den Seelotdienst in

einem psychologischen Eignungstest nachweist (Kontaktadressen erfahren Sie über die

GDWS),

 eine Seefahrtzeit von mindestens 24 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre in einer dem

Befähigungszeugnis entsprechenden nautisch verantwortlichen Position abgeleistet hat;

 die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen

Sprache nachweist;

 die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 9 Abs. 1 SeeLG) besitzt;

 den Nachweis über eine bestandene praktische Eingangsprüfung hinsichtlich der Fertigkeiten

im Shiphandling/Manövrieren eines Schiffes erbringt (§ 9 Abs. 2 Nr. 5 SeeLG).

Voraussetzungen für eine LA1-Seelotsenausbildung (§ 9 Abs. 4 SeeLG):

Die Dauer einer LA1-Seelotsenausbildung beträgt 24 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt

kann sich bewerben, wer

 einen Bachelorabschluss der Fachrichtung Nautik nachweist,

 im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Nautischer Wachoffizier NWO nach §

29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne

Einschränkung nach § 9 See-BV ist oder

 im Besitz eines gleichwertig anerkannten Befähigungszeugnisses für den nautischen

Schiffsdienst eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates

des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist,

 ein gültiges Zeugnis über seine gesundheitliche Eignung für den Seelotsenberuf vorlegt

(§ 9 Abs. 2 Nummer 3 SeeLG) und seine psychologische Eignung für den Seelotsdienst

in einem psychologischen Eignungstest nachweist (Kontaktadressen erfahren Sie über

die GDWS),

 die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen

Sprache nachweist.

Die Erstausstellung des Befähigungszeugnisses darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

Wurde nach der Erstausstellung zunächst Seefahrtzeit geleistet, beginnt die Frist ab

einer Landverwendung. (Hinweis: Nach Gesetzesänderung voraussichtlich im Dezember

2026: Die Erstausstellung des Befähigungszeugnisses darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).

Bewerbungen mit

 ausgefülltem biografischen Fragebogen (Vordruck bitte bei Frau Helmecke, Tel.: +49

(0228) 70 904489 oder über E-Mail: lotspersonalwesen@wsv.bund.de anfordern),

 beglaubigten Ablichtungen des Befähigungszeugnisses und der Prüfungszeugnisse,

 beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Ablichtung des gültigen Sprechfunkzeugnisses

 schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches

Führungszeugnis),

 einem Nachweis über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und Bordstellungen nach Erwerb

des Befähigungszeugnisses durch einen Auszug aus dem Seefahrtbuch oder eines

gleichwertigen amtlichen Dokuments

richten Sie bitte an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247, 24106

**Kiel **oder per Email an lotspersonalwesen@wsv.bund.de.

Bewerbungsschluss:

für LA3-Ausbildung: 31.03.2027

für LA1-Ausbildung: 30.04.2027

Hinweis: Ich bitte um Beachtung, dass eine Änderung des SeeLG für Dezember 2026 zu erwarten

ist.

Wichtiger Hinweis: Nach der Änderung des SeeLG müssen Nachweise spätestens innerhalb

drei Wochen nach dem Bewerbungsschluss eingereicht werden, später eingehende Nachweise

werden nicht berücksichtigt.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: GDWS Zentrale (B)

Informationen zur Bewerbung