Stellenangebot: Sozialpädagogen und Schulsozialarbeiter (m/w/d) bei Bezirksregierung Düsseldorf
Das Wichtigste im Überblick
Besondere Merkmale
Arbeitsort
DuisburgAngebotsart
ArbeitAnstellungsart
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag)Beginn
ab sofortBerufsbezeichnung
- Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin
Stellenbeschreibung
!!!! Hinweis zu Bewerbungen- bitte schauen Sie unter: https://schulverwaltungsportal.nrw.de/stellen-im-schuldienst
im Bereich "Stellenausschreibungen für andere Berufe und befristete Beschäftigte" nach aktuellen und passenden Stellen !!!!
Auszug aus der Seite des Schulverwaltungsportals, bitte dort nach geeigneten Stellen suchen!!
An nordrhein-westfälischen Schulen gibt es besondere befristete Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen des Startchancenprogramms.
Eingestellt werden können
- Fachkräfte für Schulsozialarbeit
- Fachkräfte in Multiprofessionellen Teams an Berufskollegs
Fachkräfte in Multiprofessionellen Teams an Förderschulen - Fachkräfte in Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen und an weiterführenden Schulen
- Fachkräfte in Multiprofessionellen Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
- Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase.
Die jeweiligen Aufgabenfelder können den zu den einzelnen Berufsgruppen ergangenen Erlassen entnommen werden:
- Fachkraft für Schulsozialarbeit (BASS)
- Fachkraft in Multiprofessionellen Teams an Berufskollegs (BASS)
- Fachkraft in Multiprofessionellen Teams an Förderschulen (BASS)
- Fachkraft in Multiprofessionellen Teams an Grundschulen und weiterführenden Schulen (BASS)
- Fachkraft in Multiprofessionellen Teams zur Integration durch Bildung (BASS)
- Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase (BASS)
Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses
Auf die im Landesdienst tätigen Tarifbeschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung.
Wenn Sie eine passende Ausschreibung gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu der ausschreibenden Schule bzw. dem ausschreibenden Schulamt auf.
Falls bei Ihnen eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung vorliegt, die im Verfahren berücksichtigt werden soll (beispielsweise durch die Begleitung oder Unterstützung der Schwerbehindertenvertretung), ist dies nur nach Vorlage Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises bzw. des gültigen Bescheides des Versorgungsamtes oder des Gleichstellungsbescheides des Arbeitsamtes bei der ausschreibenden Stelle möglich.
Die Schulleitung/das Schulamt trifft in der Regel nach einem persönlichen Gespräch die Entscheidung, ob Sie für die Tätigkeit als Vertretungskraft oder als anderweitig befristet Beschäftigte oder Beschäftigter geeignet sind.
Die Ihnen in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten können nicht erstattet werden.
Sollte die Schulleitung/das Schulamt Sie als Vertretungskraft oder anderweitig befristet Beschäftigte oder Beschäftigten auswählen, teilt sie der zuständigen Schulaufsichtsbehörde ihre Auswahlentscheidung mit, damit diese nach Prüfung der Angaben den Arbeitsvertrag ausfertigt. In diesem Zusammenhang kann die Einstellungsbehörde weitere Unterlagen (z. B. ein erweitertes Führungszeugnis, einen Nachweis eines ausreichenden Impf- und Immunschutzes) anfordern.
Das Beschäftigungsverhältnis kommt erst mit dem Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrages zustande. Die Tätigkeit darf nicht vor dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Beschäftigungsbeginn aufgenommen werden.
Im Fall einer positiven Auswahlentscheidung wird zum Zweck der Eingruppierung und Stufenzuordnung empfohlen, der zuständigen Schulaufsichtsbehörde die folgenden Unterlagen zukommen zu lassen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Unbeglaubigte Kopien aller Abschlusszeugnisse und Qualifikationen
- Unbeglaubigte Kopien von sonstigen im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen
- Unbeglaubigte Kopien eventueller Arbeitszeugnisse aus vorherigen Beschäftigungen
- Ggf. beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheides
- Ggf. Übersetzungen der zuvor genannten Unterlagen nach § 23 VwVfG
Kontakte Bei Rückfragen zum Einstellungsverfahren kontaktieren Sie bitte die zuständige Bezirksregierung bzw. das zuständige Schulamt (im Bereich Grundschule), in deren bzw. dessen Bezirk Sie eine Tätigkeit anstreben.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Bezirksregierung Düsseldorf
In diesem Dokument befinden sich aus Sicherheitsgründen keine Kontaktdaten des Arbeitgebers. Wenn Sie diese sehen möchten, lösen Sie bitte die Sicherheitsfrage und laden Sie das PDF erneut.