Stellenangebot: Auszubildender Fachinformatiker (m/w/d) Systemadministration bei Hochschule der Polizei Standort Hahn
Das Wichtigste im Überblick
Besondere Merkmale
- Beginn ab 01.07.2027
Ort
Hahn-FlughafenAngebotsart
AusbildungAnstellungsart
VollzeitBenötigter Schulabschluss
Mittlere Reife / Mittlerer BildungsabschlussAusbildungsberuf
Fachinformatiker/in - SystemintegrationStellenbeschreibung
Bei der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist am Standort Hahn-Flughafen** zum 01. September 2027** ein Ausbildungsplatz als
Fachinformatiker (m/w/d)
– Fachrichtung Systemintegration –
zu besetzen.
Die Ausbildung bietet einen abwechslungsreichen Einstieg in die Welt der Informationstechnologie. Im Mittelpunkt stehen die Planung, Einrichtung, Administration und Betreuung moderner IT-Systeme und Netzwerke. In diesem Berufszweig lernen Sie alles rund um die Administration und Inbetriebnahme komplexer IT-Systeme kennen und setzen das Erlernte im Arbeitsalltag um.
Voraussetzungen:
- guter mittlerer Schulabschluss
- gute Leistungen in Englisch, Mathematik und gegebenenfalls Informatik
- freundliches Auftreten und hohes Engagement im täglichen Berufsalltag
- Teamfähigkeit, schnelle Auffassungsgabe und Zuverlässigkeit
- gutes mathematisches und technisches Verständnis
- Interesse an modernen Informations- und Kommunikationstechnologien
Wir bieten Ihnen:
eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis
gute Übernahmemöglichkeiten
flexible Arbeitszeiten, 30 Tage Urlaub
betriebliches Gesundheitsmanagement
Dienst-Laptop für die Ausbildung
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und beträgt nach aktuellem Stand:im 1. Ausbildungsjahr 1.356,82 € brutto
bis zu 1.490,61 € brutto im 3. Ausbildungsjahr.
Sonstiges:
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Da wir eine Erhöhung des Frauenanteils anstreben, werden Frauen bei Vorlage von Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des LGG Rheinland-Pfalz vorrangig berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Bewerbung:
Die Personalauswahl erfolgt auf Grundlage eines Einstellungstests sowie eines Vorstellungsgesprächs.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses) sind bis spätestens 18. Oktober 2026 an folgende Adresse zu senden:
Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
Referat 43 - Personal / Soziales -
Gebäude 1341
55483 Hahn-Flughafen
Alternativ ist eine Bewerbung per E-Mail als zusammenhängende Datei mit einer Gesamtgröße von maximal 5 Megabyte an hdp.personal@polizei.rlp.de möglich.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Hochschule der Polizei Standort Hahn
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