Stellenangebot: Sachbearbeiter:in (w/m/d) im Referat 20 -Kennziffer Nr.: 32/2026 - bei Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Das Wichtigste im Überblick
Besondere Merkmale
Arbeitsort
BremenAngebotsart
ArbeitAnstellungsart
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)Befristung
befristet bis 31.08.2028Beginn
ab sofortBerufsbezeichnung
- Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung
Stellenbeschreibung
Bei der Behörde der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ist im Referat 20 – Junge Menschen in besonderen Lebenslagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
als Sachbearbeiter:in (w/m/d) Entgeltgruppe 6 TV-L mit 19,6 Wochenstunden bzw. Besoldungsgruppe A 6 mit 20,5 Wochenstunden zunächst befristet bis zum 31.08.2028 zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- Bearbeitung, Auswertung und Pflege eingehender Personalmeldungen gemäß den Meldepflichten nach § 47 SGB VIII der Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der jeweiligen Einrichtungsakte, inklusive der Pflege der Gesamtpersonalliste
- Erarbeitung, Zusammenstellung und Auswertung statistischer Jahreserhebungen (Jahrespersonalmeldung/ Platzzahlmeldung) der Träger
- Versandt und Ablage/ Einpflegung der erteilten Betriebserlaubnisse gem. §45 SGB VIII in verschiedene Trägerlisten und Einrichtungsverzeichnisse
- Pflege der Platzzahlliste der genehmigten Einrichtungsplätze
- Verwaltung der erteilten Ausnahmegenehmigungen und Wiedervorlageliste der Überprüfungs- /Verlängerungszeiträume
Voraussetzungen:
•Ausbildung zur/zum Verwaltungsangestellten (w/m/d), Bürogehilf:in (w/m/d) oder vergleichbare Qualifikation
Erwünscht und von Vorteil sind:
• Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
• Fähigkeit zu strukturierter Aufgabenorganisation
• Excel-Kenntnisse
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Inklusion von schwerbehinderten Menschen und freut sich daher über Bewerbungen von Menschen mit
Behinderung. Diesem Personenkreis wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bewerbungen von Menschen mit internationaler Biografie und Menschen aller Geschlechter begrüßen wir ausdrücklich.
Da die zu besetzende Stelle nur befristet zur Verfügung steht, ist bei Bewerbungen von Beschäftigten, die bereits im bremischen öffentlichen Dienst tätig sind, eine Beförderung von Beamt:innen (w/m/d) bzw. eine Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten nicht möglich. Die Gewährung einer Zulage an Beschäftigte, die niedriger eingruppiert sind, richtet sich nach den Bestimmungen des TV-L. Abordnungen sind nur mit der Zustimmung der abgebenden Behörde möglich.
Außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen (w/m/d) wird begrüßt.
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2005 entsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.soziales.bremen.de (Das Ressort/Wir sind familienfreundlich).
Darüber hinaus bietet die Behörde auch Veranstaltungen und Kurse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung an.
Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung von anlassbezogenen Beurteilungen, Zeugnissen bzw. Referenzen durchgeführt.
Telefonische Auskunft erteilt Frau Breitenfeldt, Tel.: 0421/ 361-31196.
Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 14.10.2026.2026 (Eingang im u.g Karriereportal oder in der u. g. Dienststelle) unter Angabe der Kennziffer Nr.: 32/2026 an
(Bitte unbedingt beachten, da sonst – insbesondere bei Online-Bewerbungen – die
Zuordnung Ihrer Bewerbung erschwert wird):
Direkt über das Online-Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen
(www.karriere.bremen.de),
alternativ per E-Mail an karriere@soziales.bremen.de
oder per Post an
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Personalbüro, 153-3
Herr Giesa
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Bewerbungshinweise:
Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungsunterlagen ohne Foto ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse (nicht älter als ein Jahr) und relevante Qualifikationsnachweise.
Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
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