Detailansicht des Stellenangebots

Stellendetails zu: SAUGBAGGER-MASCHINENHELFER (m/w/d)

Zurück zum Ergebnislisteneintrag

SAUGBAGGER-MASCHINENHELFER (m/w/d)

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Pfaffinger Bau SE

Arbeitsort

München

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Helfer/in - Tiefbau

Stellenbeschreibung

Wir sind eine erfolgreiche, innovative und traditionsreiche Unternehmensgruppe mit über 800 Mitarbeiter:innen und breitgefächerten Geschäftsfeldern im Bau- und Industriesektor.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unsere Baustellen in Bayern - überwiegend im Großraum München - für unsere Sparte Saugbaggertechnik einen dynamischen und engagierten

Saugbagger-Maschinenhelfer (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

  • Technische Betreuung des Saugbaggers
  • Erd- und Tiefbauarbeiten
  • Baustellenabsicherung

Ihr Profil:

  • Führerschein Klasse B
  • Idealerweise Erfahrung im Bauwesen
  • Hohes Engagement, Zuverlässigkeit und Flexibilität
  • Zielorientierte und gewissenhafte Arbeitsweise mit eigenem hohen Qualitätsanspruch

Wir bieten:

  • Vielseitige Tätigkeiten in einem zukunftsorientierten Unternehmen
  • Moderne Führungsstrukturen und kurze Entscheidungswege
  • Individuell abgestimmte Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Neuwertigen Geräte- und Maschinenpark
  • Moderne hochwertige Arbeitskleidung
  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Ganzjährige Beschäftigung
  • Kostenfreie baustellennahe Unterbringung
  • 4-Tage-Woche
  • Leistungsgerechte Entlohnung
  • Tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Auslöse und Fahrgeld
  • Mitarbeiterfest
  • Business-Bike-Leasing

Sie haben Interesse?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung an die unten stehende Adresse oder per E-Mail.

Pfaffinger Bau SE
 
Herr Riccardo Fischer
Personalleitung
Wiener Straße 35 - 94032 Passau

Telefon +49 851 390 11 45

karriere@pfaffinger.com

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Pfaffinger Bau SE

Pfaffinger Bau SE

Informationen zur Bewerbung

Zurück zum Ergebnislisteneintrag