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Stellendetails zu: Anerkennungsjahr / Freiwilliges Soziales Jahr

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Anerkennungsjahr / Freiwilliges Soziales Jahr

Kopfbereich

Angebotsart: Praktikum/Trainee/Werkstudent
Arbeitgeber: Verbandsgemeinde Zweibrücken- Land

Besondere Merkmale

  • Beginn ab 10.08.2026

Arbeitsort

Zweibrücken, Pfalz

Anstellungsart

Vollzeit

Benötigter Schulabschluss

Fachhochschulreife

Befristung

befristet für 12 Monate

Berufsbezeichnung

  • Erzieher/in

Stellenbeschreibung

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land bietet für das im Anschluss an die Vollzeitschulische Ausbildung zum Erzieher/in (m/w/d) vorgeschriebene Berufspraktikum, die Möglichkeit Praktikantenplätze als auch ein freiwilliges soziales Jahr für die kommunalen Kindertagesstätten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu belegen.

Das verpflichtende Berufspraktikum dient der Vorbereitung auf die Prüfung zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieher/-in und schließt an den erfolgreichen Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik an.

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für das Kindergartenjahr 2026/2027. Eine anschließende Übernahme ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des TVPöD.

Für die Tätigkeit als Freiwillige/r (m/w/d) erhalten Sie ein Taschengeld. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge übernommen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt behandelt.

Interessierte Personen richten Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Abschlusszeugnis, etc.) bitte schriftlich an:

Verbandsgemeindeverwaltung

Zweibrücken-Land

Personalabteilung

Landauer Str. 18-20

66482 Zweibrücken

oder per E-Mail an info@vgzwland.de

Hinweis:

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) zu.

Bitte verwenden Sie keine Bewerbermappen und reichen Sie entsprechende Nachweise nur als unbeglaubigte Kopien ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Bewerbungs- und Reisekosten werden von der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land nicht übernommen.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Verbandsgemeinde Zweibrücken- Land

Verbandsgemeinde Zweibrücken- Land

Informationen zur Bewerbung

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