Stellendetails zu: Qualifizierung zum/zur Gerichtsvollzieher:in (m/w/d)
Qualifizierung zum/zur Gerichtsvollzieher:in (m/w/d)
Qualifizierung zum/zur Gerichtsvollzieher:in (m/w/d)
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- 36.000 €/Jahr
- Beginn ab 01.01.2027
- Quereinstieg möglich
Arbeitsort
HamburgAnstellungsart
VollzeitBefristung
unbefristetBerufsbezeichnung
- Gerichtsvollzieher/in
- Bankkaufmann/-frau
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
Stellenbeschreibung
Der/die Gerichtsvollzieher:in ist ein eigenständiges Organ der Zwangsvollstreckung und in ihren bzw. seinen Aufgaben nur an das Gesetz gebunden.
Hauptaufgaben der Gerichtsvollzieher:in sind:
- Vollstreckungen (Pfändungen, Verhaftungen, Wegnahme von Sachen und Personen, Räumungen, Duldungen, einstweilige Verfügungen sowie Arrest)
- Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
- Zustellungen
- Versteigerungen
Gerichtsvollzieherausbildung:
- 20 Monate theoretische und praktische Ausbildung bestehend aus einem praktischen Teil von 11 Monaten und einem theoretischen Teil von 9 Monate in der Nebenstelle Monschau des Ausbildungszentrums Nordrhein-Westfalen.
- inklusive schriftlicher und mündlicher Gerichtsvollzieherprüfung.
Zulassungsvoraussetzungen für die Gerichtsvollzieherausbildung:
Zur Zusatzausbildung bzw. dem Vorbereitungsdienst können zugelassen werden:
- Bewerber:innen, die mindestens einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss erworben haben, eine für den Gerichtsvollzieherdienst geeignete Berufsausbildung (z.B. Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Ausbildung zur/zum Bankkauffrau/-mann oder Ausbildung Notarfachangestellte/r) abgeschlossen haben und sich in einer entsprechenden Berufstätigkeit mindestens drei Jahre bewährt haben, können sich bewerben, wenn sie nach Abschluss der Ausbildung die Altersgrenze ( gem. § 5 Abs. HmbLVO derzeit das 45. Lebensjahr ) für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe noch nicht überschritten haben.
- Diese Bewerber:innen müssen zuvor einen 6-monatigen Eignungslehrgang absolvieren. Der Eignungslehrgang beginnt am 2. Januar 2027, die Ausbildung am 1. Juli 2027.
Den Eignungslehrgang und die Gerichtsvollzieherausbildung absolvieren die Bewerber:innen als Tarifbeschäftigte, den anschließenden Vorbereitungsdienst absolvieren auch sie als Beamte auf Widerruf und bekommen Anwärterbezüge mit einem Sonderzuschlag von 70%.
Es ist zu beachten, dass die Gerichtsvollzieher:n ihr/sein Büro auf eigene Rechnung betreibt (zu Hause oder angemietet) und einer Dienstaufsicht unterliegt, die sich im Wesentlichen in einigen Geschäftsprüfungen pro Jahr erschöpft. Sie bzw. er muss stets in der Lage sein, eigenständig zu arbeiten.
Berufsbild:
Das Berufsbild hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Neben direkten Kontakten zu Schuldnern bestimmen zunehmend elektronische Datenübermittlung und Abfragen, Recherchen in Online-Portalen oder die Nutzung von Fachsoftware und mobilen Geräten bei der Arbeit vor Ort den heutigen Berufsalltag.
Sie sind nur dem Gesetz verpflichtet. Überprüfbar sind Ihre verfahrensrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Entscheidungen lediglich durch das Vollstreckungsgericht, sofern gegen Ihre Entscheidung die Vollstreckungserinnerung eingelegt wird.
Die/der Gerichtsvollzieher:in muss ferner bereit sein, von der starren Arbeitszeitregelung des Innendienstes Abschied zu nehmen, gegebenenfalls auch Dienst zu ungünstigen Zeiten, z.B. abends, an Wochenenden und Feiertagen zu leisten.
Der/dem Gerichtsvollzieher:in ist als selbständigem Vollstreckungsorgan eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen übertragen, die sie bzw. ihn mit einer vom Innendienst her unbekannten Machtfülle ausstattet. Da die/der Gerichtsvollzieher:in nicht Vertreter des Gläubigers ist, sondern unabhängig zwischen den Parteien steht, soll sie bzw. er dieser Rolle seiner/ihrer Persönlichkeit nach auch gerecht werden können.
- Die Bewerber:innen müssen für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes gesundheitlich geeignet sein. Die gesundheitliche Eignung wird durch ein Gutachten des Personalärztlichen Dienstes nachgewiesen.
- Die Bewerber:innen müssen nach ihrer Persönlichkeit, den Fähigkeiten und den bisherigen fachlichen Leistungen für den Gerichtsvollzieherdienst geeignet sein.
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewerber:innen müssen geordnet sein. Die/der Gerichtsvollzieher:in darf selbst nicht Vollstreckungsschuldner:in sein. Ihre bzw. seine Verbindlichkeiten sollen vorhandene Forderungen oder vorhandene Sachwerte nicht übersteigen
Der Bewerbungsschluss für den Berufsstart 2027 ist am 31.07.2026.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: FHH Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
FHH Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Justizvollzug
- Sicherheit und Ordnung
- Ausbildung
- Resozialisierung
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