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Stellendetails zu: Sachbearbeitung (m/w/d) für den Fachbereich "Wirtschaftliche Jugendhilfe" in Teilzeit

Sachbearbeitung (m/w/d) für den Fachbereich "Wirtschaftliche Jugendhilfe" in Teilzeit

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Stadtverwaltung Augsburg Personalamt

Besondere Merkmale

Arbeitsort

Augsburg, Bayern

Anstellungsart

Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung
  • Jurist/in
  • Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Stellenbeschreibung

Sachbearbeitung (m/w/d) für den Fachbereich "Wirtschaftliche Jugendhilfe" in Teilzeit mit 34,5 Wochenstunden

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Referenznummer: 51000430

Veröffentlichung: 14.04.2026

Stellenbewertung: BesGr. A 9-10 BayBesO, Entgeltgruppe 9 b TVöD

Gehaltsrahmen (TVöD-VKA): ca. 46.706-65.656 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung, ggf. zzgl. möglicher Zulagen/Zuschläge

Weitere Infos:

Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.

Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.

Aufgabengebiet:

Wir wollen die Zukunft für Familien besser machen, dafür unterstützen und fördern wir in unserer täglichen Arbeit Kinder, Jugendliche und Familien. Hierbei arbeiten wir innovativ, professionell und verlässlich.

Das Amt beschäftigt rund 300 Mitarbeitende in 6 Abteilungen. Die Abteilung Leistungen, Beistandschaften, Betreuungen umfasst 4 Fachbereiche mit circa 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  • Beratung: Sie unterstützen bei ambulanten und stationären Leistungen zur Beseitigung erzieherischer Defizite und zur Eingliederung von jungen Menschen. Dabei haben Sie Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern und zu sozialpädagogischen Fachkräften in allen Fragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gemäß SGB VIII.
  • Entscheidungen treffen: Sie entscheiden bei eingehenden Anträgen über die örtliche Zuständigkeit und die Übernahme von anfallenden Kosten in enger Abstimmung mit dem Sozialdienst. Dabei prüfen Sie, ob ggf. von Eltern Kostenbeiträge zu fordern sind, vorrangige Ansprüche auf andere Sozialleistungen bestehen und Kostenerstattungsansprüche bei anderen öffentlichen Trägern geltend zu machen sind.
  • Rechtssicherheit: Sie erstellen qualifizierte rechtssichere Bescheide und sorgen finanziell für die Auszahlung von Rechnungen in korrekter Höhe.

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Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Stadtverwaltung Augsburg Personalamt

Stadtverwaltung Augsburg Personalamt

HauptsitzAugsburg, Bayern

Informationen zur Bewerbung