Stellendetails zu: Schulbegleitung (m/w/d) an weiterführenden Schulen im Kieler Stadtgebiet
Schulbegleitung (m/w/d) an weiterführenden Schulen im Kieler Stadtgebiet
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- 16,50 € – 19,50 €/Std.
Arbeitsort
KielAnstellungsart
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)Beginn
ab sofortBerufsbezeichnung
- Schulbegleiter/in
Stellenbeschreibung
Die Gesellschaft für Soziale Hilfen in Norddeutschland (GSHN) bietet Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsverzögerungen oder auffälligem Verhalten heilpädagogische Hilfen in Form von Frühförderung, Autismusspezifischer Förderung, Schulbegleitung und Unterstützungsleistungen im Alltag an. Alle Hilfen orientieren sich an dem Bedarf des einzelnen Kindes oder Jugendlichen und verfolgen das Ziel, eine Verbesserung der Lebenssituation für das Kind oder Jugendlichen und seine Eltern zu erreichen.
Das Angebot der Schulbegleitung bietet Schüler*innen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung individuelle Unterstützung mit dem Ziel, die Teilhabe am Schulleben sicherzustellen. Durch die Assistenz beim Schulbesuch soll zudem die Selbstständigkeit und die Integration in der Klassengemeinschaft gefördert werden.
Wir suchen Sie für die Einzel- oder Gruppenschulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen an weiterführenden Schulen in verschiedenen Kieler Stadtteilen!
Ihre Aufgabe besteht in der Begleitung und Unterstützung der Schüler*innen während des Schulalltages. Dazu kooperieren Sie mit den Lehrkräften der Schule und den Erziehungsberechtigten.
Das sollten Sie mitbringen:
- Erfahrung und Freude an der Arbeit mit Kindern und/ oder Jugendlichen und die Bereitschaft, sich auf die individuellen Stärken und Herausforderungen des Kindes oder Jugendlichen einzustellen
- nach Möglichkeit Erfahrung mit herausforderndem Verhalten, Autismus-Spektrum-Störungen und/oder ADHS
- Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit, Konfliktfähigkeit und Flexibilität
- Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit zu selbstständigem Handeln im Rahmen der vereinbarten Regelungen
- Wenn Sie nach 1970 geboren sind, dürfen wir Sie aufgrund der Bestimmungen des Masernschutzgesetzes nur beschäftigen, wenn Sie dem Dienstgeber entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht zwingend erforderlich.
Der Dienstvertrag ist zweckbefristet.
Das bieten wir Ihnen:
- ein angenehmes Betriebsklima
- enge fachliche Unterstützung
- eigener Gestaltungsspielraum in der Tätigkeit entsprechend dem Bedarf des Kindes
- verlässliche Arbeitszeiten in Anlehnung an den Stundenplan und in den Ferien frei
- Gehaltszahlung auch in den Ferien
- betriebliche Altersvorsorge
- interne Fortbildungsmöglichkeiten
Wir stehen Ihnen gerne für telefonische Rückfragen zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der von Ihnen bevorzugten Stelle!
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Hilfen in Norddeutschland mbH
Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Hilfen in Norddeutschland mbH
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