Stellendetails zu: Servicekraft (m/w/d) im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung
Servicekraft (m/w/d) im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- Beginn ab 01.06.2026
Arbeitsort
Neuburg am InnAnstellungsart
Teilzeit (Nachmittag, Abend)Befristung
befristet bis 31.07.2026Berufsbezeichnung
- Servicekraft - Gastronomie und Gastgewerbe
Stellenbeschreibung
Auf dem traditionsreichen Gelände von Schloss Neuburg am Inn wurde 2025 das Seminar- und Schulungszentrum Schloss Neuburg eröffnet. Für die Zeit vom 01.06. bis 31.07. suchen wir Unterstützung für den Service in Restaurant und Biergarten - ideal (aber nicht nur) für Ferienjobs und Studierende!
kurzfristige Beschäftigung als Servicekraft (m/w/d)
Standort
Schloss Neuburg am Inn
Umfang
in Absprache
Befristung
01.06. bis 31.07.
auch kürzer möglich!
Beginn
ab 01.06.
Der Einsatz erfolgt im Nachmittags- und Abendbetrieb mit Arbeitszeiten im Zeitrahmen von ca. 10 bis maximal 21 Uhr (je nach Dienstplan).
Ihre Aufgaben:
- Vorbereitung des Restaurantbereichs für den Service
- Aufnehmen, Bestellen, Servieren der Speisen und Getränke in Restaurant und Biergarten
- Verbuchung der Leistungen über die Restaurantkasse
Ihr Profil:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Gepflegtes Erscheinungsbild
- Serviceorientierung und zuvorkommendes Auftreten
- Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit
- Gute Deutsch-Kenntnisse
Wir bieten:
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (VKA) (entspricht einem Stundenlohn von 16,32 Euro brutto)
- das geschichtsträchtige Arbeitsumfeld von Schloss Neuburg
- ein motiviertes Team und eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Bitte bewerben Sie sich unter Angabe des verfügbaren Zeitraums sowie des möglichen Arbeitszeitumfangs bzw. der möglichen Arbeitszeitverteilung.
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Jetzt bewerben bis zum 12.05.2026
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Fragen?
für Fachliches: Herr Dachs-Stoffel (Tel. 0851/397-2951)
für Personalrechtliches: Frau Griebl (Tel.: 0851/397-1230)
Hinweise
Schwerbehinderte Bewerbende werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsstelle (Art. 18 BayGIG) wird hingewiesen.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Landratsamt Passau
Landratsamt Passau
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