Stellendetails zu: Duales Studium in der Steuerverwaltung (m/w/d) - Start 01.03.2027

Duales Studium in der Steuerverwaltung (m/w/d) - Start 01.03.2027

Duales Studium in der Steuerverwaltung (m/w/d) - Start 01.03.2027

Kopfbereich

Angebotsart: Ausbildung
Arbeitgeber: Finanzamt Tübingen

Besondere Merkmale

  • Beginn ab 01.03.2027

Ort

Tübingen

Anstellungsart

Vollzeit

Benötigter Schulabschluss

Allgemeine Hochschulreife

Ausbildungsberuf

Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)

Stellenbeschreibung

Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg

Bachelor of Laws (B.LL.), duales Studium:
Steuerbeamter/in im gehobenen Dienst (Abitur oder Fachhochschulreife)

Mit dem dualen Studium zum Bachelor of Laws in der Steuerverwaltung eröffnen sich für Sie vielfältige Perspektiven: Abwechslung, Aufstiegsmöglichkeiten, Verantwortung, ein sinnvoller und krisensicherer Job, ein gutes Gehalt, flexible Arbeitszeiten. Ein Studium mit Hand und Fuß und was fürs Köpfchen. Starten Sie durch in eine erfolgreiche Zukunft!

Der Studiengang „Gehobener Dienst der Steuerverwaltung“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Fakultät II) zeichnet sich durch den Wechsel zwischen Theoriephasen an der Hochschule und Praxisphasen im Finanzamt aus. Ein weiterer Vorteil: Sie eignen sich das theoretische Wissen in kleinen Gruppen an und sitzen nicht mit hunderten Studierenden in einem überfüllten Hörsaal.

Das Studium führt zum anerkannten Abschluss Bachelor of Laws.

Nach dem Steuerstudium können Sie in der gesamten Steuerverwaltung des Landes – in den Finanzämtern, in der Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit dem Landeszentrum für Datenverarbeitung oder im Ministerium für Finanzen – als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter tätig werden. Es warten viele spannende Karrierechancen, wie zum Beispiel in der Betriebsprüfung oder Steuerfahndung, auf Sie. Interessiert? Dann bewerben Sie sich!

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Finanzamt Tübingen

Finanzamt Tübingen

Wir sind in unserem Bezirk für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern zuständig:

Einkommensteuer (einschl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
Körperschaftsteuer
Kirchensteuern
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer
Grunderwerbsteuer

Des Weiteren nehmen wir die folgenden Aufgaben wahr:

Außenprüfungsdienste
Einheitsbewertung (Grundvermögen)
Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für die Gemeinden
Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für die Gemeinden

Informationen zur Bewerbung