Stellendetails zu: Gartenhilfskraft (m/w/d)
Gartenhilfskraft (m/w/d)
Kopfbereich
Besondere Merkmale
Arbeitsort
MemmingenAnstellungsart
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag)Befristung
unbefristetBeginn
ab sofortBerufsbezeichnung
- Helfer/in - Gartenbau
Stellenbeschreibung
Im Bereich Stadtgrün und Friedhöfe der kreisfreien Stadt Memmingen/Allgäu ist in nächster Zeit eine folgende Stelle zu besetzen:
Gartenhilfskraft (m/w/d)
Entgeltgruppe 3 TVöD, Vollzeit oder Teilzeit mit mind. 34 Stunden, Betriebsrente
In Abhängigkeit einschlägiger Berufserfahrung liegt die Tabellenentgeltspanne bei Vollzeit (39 Std./ Woche) zwischen 2.953,13 EUR und 3.501,81 EUR.
Die Stellenaufgaben umfassen insbesondere Pflege- und Unterhaltsarbeiten der städtischen Grün- und Parkanlagen im Stadtgebiet, sowie die Mitwirkung im Winterdienst.
Voraussetzungen für die Übertragung der Stelle sind
- eine volle körperliche Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Winterdienstbereitschaft und damit verbunden Dienst zu ungünstigen Zeiten
- von Vorteil sind Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Grünanlagenpflege, insbesondere dem Umgang mit gärtnerischen Maschinen und Geräten
Wir bieten
- einen sicheren und modernen Arbeitsplatz
- eine Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung und vermögenswirksame Leistungen
- eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung (Betriebsrente)
- bezahlte Freistellung an Heilig Abend und Silvester
- einen Zuschuss zum Deutschlandticket als Jobticket
- Fahrradleasing
- ein umfangreiches Mitarbeiter-Benefits Programm, wie z. B. betriebliche Altersvorsoge, Gesundheitsmanagement und Betriebsausflug
Bewerbungen können bis spätestens 28.06.2026 eingereicht werden an:
Stadt Memmingen, Personalamt, Marktplatz 1, 87700 Memmingen
oder im pdf-Format
per Email an
personalamt@memmingen.de
per Datentransfer über
https://datentransfer.memmingen.de/submit/personalamt
Für Fragen zur Beschäftigung wenden Sie sich bitte an Herrn Wiest (Tel. 08331/850-1301). Fachliche Informationen erhalten Sie bei Herrn Koch (Tel. 08331/850-2850).
Die Stadt Memmingen hat sich verpflichtet, bei Stellenbesetzungen die Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz in besonderem Maße zu erfüllen.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Stadt Memmingen
Stadt Memmingen
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