Stellendetails zu: Empfangskraft (w/m/d)
Empfangskraft (w/m/d)
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- Beginn ab 15.07.2026
- Schicht/Nacht/Wochenende
- Quereinstieg möglich
Arbeitsort
SolingenAnstellungsart
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)Befristung
unbefristetBerufsbezeichnung
- Empfangskraft
Stellenbeschreibung
Als größte Anbieterin der stationären Altenhilfe in der Stadt ist es das Ziel der Altenzentren der Stadt Solingen gGmbH, den Solinger Bürgerinnen und Bürgern Pflege und Betreuung auf fachlich hohem Niveau zu bieten.
Ergreifen Sie die Chance, sich aktiv hierbei einzubringen als
Empfangskraft (w/m/d)
für das Gerhard-Berting-Haus, Solingen-Wald
ab 15.07.2026 in Teilzeit (50%)
Als Empfangskraft sind Sie für die Informations- und Auskunftsstelle sowie für die Betreuung des Telefondienstes zuständig. Darüber hinaus unterstützen Sie bei administrativen und organisatorischen Aufgaben und tragen zu einem reibungslosen Ablauf im täglichen Betrieb bei. Ebenso gehört das ordnungsgemäße Abschließen der Räumlichkeiten am Abend zum Dienstschluss zu Ihrem Verantwortungsbereich..
Sie bringen mit:
- Freundliches, kundenorientiertes Auftreten
- Kenntnis der Microsoft Office Programme
- Gute Deutschkenntnisse
- Souveränes Auftreten in arbeitsintensiven Situationen
- Ausgeprägtes Personen-Namens-Gedächtnis
- Gepflegtes Erscheinungsbild
- Genauigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit
- Bereitschaft, im Schichtdienst (einschl. Wochenende/Feiertage) zu arbeiten
Das dürfen Sie erwarten:
Eine starke Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes, mit den Vorteilen des TVöD sowie darüberhinausgehende Bonus-Angebote in einem freundlichen und werteorientierten Arbeitsumfeld.
Bei Interesse bewerben Sie sich bis zum 16.06.2026 unter der Anschrift
Altenzentren der Stadt Solingen gGmbH
-Geschäftsleitung
Schweriner Str. 10
42719 Solingen
oder per E-Mail unter kontakt@atz-solingen.de
Bei Fragen können Sie sich an die Einrichtungsleitung Michael Lork Tel. 0212-23216900 oder per E-Mail m.lork@atz-solingen.de wenden.
Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Altenzentren der Stadt Solingen gGmbH
Altenzentren der Stadt Solingen gGmbH
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