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Stellendetails zu: Ausbildung zur/zum Justizfachangestellte / Justizfachangestellter

Ausbildung zur/zum Justizfachangestellte / Justizfachangestellter

Kopfbereich

Angebotsart: Ausbildung
Arbeitgeber: Bundessozialgericht

Besondere Merkmale

  • Beginn ab 01.09.2027

Ort

Kassel, Hessen

Anstellungsart

Vollzeit

Benötigter Schulabschluss

Mittlere Reife / Mittlerer Bildungsabschluss

Ausbildungsberuf

Justizfachangestellte/r

Stellenbeschreibung

Stellenausschreibung

Beim Bundessozialgericht in Kassel sind zum 1. September 2027 drei Ausbildungsplätze im anerkannten Ausbildungsberuf

Justizfachangestellte / Justizfachangestellter

zu besetzen. Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Geschlechter.

Die dreijährige Ausbildung wird in Kooperation mit dem Amtsgericht Kassel durchgeführt und findet im dualen System statt. Während der praktischen Ausbildung durchlaufen Sie die verschiedenen Abteilungen des Bundessozialgerichts sowie des Amtsgerichts Kassel und lernen die Staatsanwaltschaft kennen. An zwei Tagen in der Woche besuchen Sie die Berufsschule (Friedrich-List-Schule in Kassel).

Voraussetzungen:

• nach Möglichkeit mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife) oder höher

• gute Rechtschreibkenntnisse und Lesekompetenz

• Interesse am Arbeiten im Büro und mit moderner Informationstechnik

• Kontaktfreude und Kooperationsfähigkeit

• Team- und Kommunikationsfähigkeit

• Freude am Planen und Organisieren

• IT-Grundkenntnisse

Das Bundessozialgericht gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Bei gleicher Qualifikation werden schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber bevorzugt berücksichtigt, es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Bewerbungen einschließlich Lebenslauf und der letzten drei Schulzeugnisse sind bis zum

  1. September 2026

an die Präsidentin des Bundessozialgerichts, 34114 Kassel oder elektronisch an

bundessozialgericht@bsg.bund.de zu richten.

Die Verwendung von Onlinespeicherlösungen / Cloud-Speichern ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Aufgrund rechtlicher Vorschriften bewahrt das Bundessozialgericht die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von mindestens drei Monaten beim Bundessozialgericht auf. Mit der Bewerbung auf die oben genannte Stelle erklärt sich die Bewerberin / der Bewerber hiermit einverstanden.

Eine Rücksendung der auf dem Postweg eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Daher wird darum gebeten, lediglich Kopien zu übersenden und keine Bewerbungsmappen zu verwenden.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Bundessozialgericht

Bundessozialgericht

Informationen zur Bewerbung