Stellendetails zu: Ausbildung zur/zum Justizfachangestellte / Justizfachangestellter
Ausbildung zur/zum Justizfachangestellte / Justizfachangestellter
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- Beginn ab 01.09.2027
Ort
Kassel, HessenAnstellungsart
VollzeitBenötigter Schulabschluss
Mittlere Reife / Mittlerer BildungsabschlussAusbildungsberuf
Justizfachangestellte/rStellenbeschreibung
Stellenausschreibung
Beim Bundessozialgericht in Kassel sind zum 1. September 2027 drei Ausbildungsplätze im anerkannten Ausbildungsberuf
Justizfachangestellte / Justizfachangestellter
zu besetzen. Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Geschlechter.
Die dreijährige Ausbildung wird in Kooperation mit dem Amtsgericht Kassel durchgeführt und findet im dualen System statt. Während der praktischen Ausbildung durchlaufen Sie die verschiedenen Abteilungen des Bundessozialgerichts sowie des Amtsgerichts Kassel und lernen die Staatsanwaltschaft kennen. An zwei Tagen in der Woche besuchen Sie die Berufsschule (Friedrich-List-Schule in Kassel).
Voraussetzungen:
• nach Möglichkeit mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife) oder höher
• gute Rechtschreibkenntnisse und Lesekompetenz
• Interesse am Arbeiten im Büro und mit moderner Informationstechnik
• Kontaktfreude und Kooperationsfähigkeit
• Team- und Kommunikationsfähigkeit
• Freude am Planen und Organisieren
• IT-Grundkenntnisse
Das Bundessozialgericht gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bei gleicher Qualifikation werden schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber bevorzugt berücksichtigt, es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Bewerbungen einschließlich Lebenslauf und der letzten drei Schulzeugnisse sind bis zum
- September 2026
an die Präsidentin des Bundessozialgerichts, 34114 Kassel oder elektronisch an
bundessozialgericht@bsg.bund.de zu richten.
Die Verwendung von Onlinespeicherlösungen / Cloud-Speichern ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Aufgrund rechtlicher Vorschriften bewahrt das Bundessozialgericht die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von mindestens drei Monaten beim Bundessozialgericht auf. Mit der Bewerbung auf die oben genannte Stelle erklärt sich die Bewerberin / der Bewerber hiermit einverstanden.
Eine Rücksendung der auf dem Postweg eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Daher wird darum gebeten, lediglich Kopien zu übersenden und keine Bewerbungsmappen zu verwenden.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Bundessozialgericht
Bundessozialgericht
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