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Stellendetails zu: Mitarbeiter (m/w/d) Mitwirkung

Mitarbeiter (m/w/d) Mitwirkung

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern Dienststelle Neuländer Str.

Besondere Merkmale

  • Beginn ab 01.12.2026

Arbeitsort

Dresden

Anstellungsart

Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)

Befristung

unbefristet

Berufsbezeichnung

  • Beamter/Beamtin - Allgemeine Innere Verwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst)
  • Kaufmann/-frau - Büromanagement
  • Verwaltungsfachangestellte/r - Landesverwaltung

Stellenbeschreibung

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) in Dresden im Referat 13 Recht, Mitwirkung, G 10-Aufsicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Mitarbeiter Mitwirkung (m/w/d)

unbefristet zu besetzen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) in Dresden ist Teil des Verfassungsschutzverbundes in Deutschland, der sich als „Frühwarnsystem“ der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht. Die Aufgabe des LfV Sachsen ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen sowie die Öffentlichkeit über Entwicklungen und drohende Gefahren zu unterrichten. Entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland unterhalten der Bund und die 16 Länder jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden, die eng zusammenarbeiten.

Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Sicherheit des Bundes und der Länder nimmt Referat 13 die gesetzlich geregelten Mitwirkungspflichten gegenüber anderen Behörden wahr. Auf Anfrage der zuständigen Behörden wird geprüft, ob Erkenntnisse zu angefragten Personen vorliegen und ob diese gemäß den gesetzlichen Regelungen mitgeteilt werden dürfen.

Sie sind verantwortlich für:

  • die Bearbeitung von Überprüfungsersuchen durch Abfrage der nachrichtendienstlichen Informationssysteme bei Anfrage nach Waffengesetz, Aufenthaltsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz, Bewachungsverordnung, Luftsicherheitsgesetz, Sprengstoffgesetz, Atomgesetz, Sächsisches Beamtengesetz,
  • die Führung und Pflege der Akten sowie Vorbereitung der Altakten zur Aussonderung,
  • die Führung und Aufbereitung der Statistik zu den Mitwirkungsaufgaben.

Sie sollten sich bewerben, wenn Sie (zwingende Voraussetzung, bitte Nachweis beifügen):

  • die Laufbahnbefähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst oder Verfassungsschutzdienst oder
  • einen Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau/-mann für Büromanagement oder vergleichbar

besitzen.

Von Vorteil sind (wünschenswert):

  • ein verstärktes Interesse an diversen IT-Anwendungsprogrammen,
  • der Besitz des Führerscheins der Klasse B,
  • die Fähigkeit zum selbstständigen und selbstorganisierten Arbeiten,
  • eine ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit,
  • ein freundliches und sicheres Auftreten,
  • Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein.

Die Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung und zur Teilnahme an mehrwöchigen Fortbildungen wird vorausgesetzt.

Geeignete Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bediensteten des LfV Sachsen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.

Wir bieten Ihnen:

  • einen Dienstposten, welcher nach Besoldungsgruppe A 8 bewertet ist bzw. der bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis zunächst auf Probe in der Besoldungsgruppe A 6 mit Aufstiegschancen bis Besoldungsgruppe A 8 ermöglicht,
  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 6, wobei sich die Zuordnung der Erfahrungsstufe nach den Berufserfahrungen der Bewerber (m/w/d) richtet,
  • eine Verfassungsschutz- bzw. Sicherheitszulage in Höhe von monatlich 153,39 Euro (brutto),
  • 30 Urlaubstage pro Jahr; zusätzlich sind der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei,
  • im Beschäftigtenverhältnis eine Jahressonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung,
  • einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen,
  • flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) sowie Arbeitszeitausgleich,
  • eine umfassende, gründliche Einarbeitung,
  • die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Jobtickets,
  • ein vielseitiges Gesundheitsförderungsangebot auf dem Behördenareal sowie
  • gezielte Fortbildungen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung.

Der Dienstposten ist für eine Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen geeignet.

Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d), die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Das LfV Sachsen ist bestrebt, den Anteil von Frauen in der staatlichen Verwaltung zu erhöhen. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Bewerber beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen

zur Bewerberdatenverarbeitung

  1. Verantwortlicher:

Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Postfach 100 242
01072 Dresden

E-Mail: personal@lfv.smi.sachsen.de

Telefon: 0351/8585-0

  1. Datenschutzbeauftragte/r:

Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen

E-Mail: datenschutz@lfv.smi.sachsen.de

Telefon: 0351/8585-113

  1. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Bewerbungsverfahren, Bewerbermanagement; Auswahl und Bindung von Personal

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, Artikel 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSDG

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5.2 Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten:

Sofern das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen lediglich künftige Beschäftigungsdienststelle ist, werden die personenbezogenen Daten der personalverwaltenden Dienststelle offengelegt. Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage derer Beteiligungsrechte offengelegt.

  1. Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 13 Monate lang gespeichert

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  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)
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Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Kontor am Landtag
Maternistraße 17
01067 Dresden.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Sächsisches Staatsministerium des Innern Dienststelle Neuländer Str.

Sächsisches Staatsministerium des Innern Dienststelle Neuländer Str.

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