Stellendetails zu: Erzieher(in)/Sozialassistent(in) (m/w/d) als Springerkraft
Erzieher(in)/Sozialassistent(in) (m/w/d) als Springerkraft
Kopfbereich
Besondere Merkmale
Arbeitsort
Zweibrücken, PfalzAnstellungsart
VollzeitBefristung
unbefristetBeginn
ab sofortBerufsbezeichnung
- Erzieher/in
Stellenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sucht für die kommunalen Kindertagesstätten in ihrem
Zuständigkeitsbereich zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Erzieher(in)/Sozialassistent(in) (m/w/d) als Springerkraft
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Wochenstunden). Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.
Sie verfügen über:
- Eine Berufsausbildung als Erzieher(in)/Sozialassistent(in) oder einer vergleichbaren Qualifikation nach der Fachkräftevereinbarung für Rheinland-Pfalz vom 01.07.2021
- Die Bereitschaft zum Einsatz des eigenen PKW mit Entschädigung nach dem Landesreisekostengesetz
- Begeisterungsfähigkeit und Flexibilität für einen Wechseleinsatz in Einrichtungen mit unterschiedlichen Konzeptionen
- Soziale Kompetenz und eine positive und wertschätzende Grundhaltung
- Kontaktfreudigkeit, zuverlässiges und verbindliches Auftreten
- Bereitschaft und Erfahrung sich auf die Bedürfnisse der Zielgruppe der 0-6 jährigen Kinder einzustellen
Flexibilität bei der Dienstplangestaltung und etwaiger Mehrarbeit wird vorausgesetzt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt behandelt.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschluss-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen, Weiterbildungszertifikate etc.)
bis spätestens 13.07.2026 an:
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
- Personalabteilung –
Landauer Str. 18-20
66482 Zweibrücken
oder per E-Mail an: c.tugal@vgzwland.de (in einer pdf-Datei).
Hinweis:
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem
Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß EU-
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu. Bitte verwenden Sie keine Bewerbermappen und reichen Sie entsprechende Nachweise nur als unbeglaubigte Kopien ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Bewerbungs- und Reisekosten werden von der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land nicht übernommen.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Verbandsgemeinde Zweibrücken- Land
Verbandsgemeinde Zweibrücken- Land
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