Stellendetails zu: Heilpädagog*in (d/m/w) mit staatlicher Anerkennung

Heilpädagog*in (d/m/w) mit staatlicher Anerkennung

Heilpädagog*in (d/m/w) mit staatlicher Anerkennung

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Stadt Flensburg

Besondere Merkmale

Arbeitsort

Flensburg

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Heilpädagoge/-pädagogin

Stellenbeschreibung

Bei der Stadt Flensburg im Fachbereich Jugend ist in der Abteilung Städtische Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab dem 01.10.2026 eine Stelle als                                                                                  

in Vollzeit mit 39 Wochenstunden in der städtischen Kindertagesstätte Schwedenheim unbefristet zu besetzen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die EG S 9 TVöD.

Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechendes Arbeitszeitmodell gefunden werden kann.

Nach der neuen Rahmenvereinbarung für die Erbringung von heilpädagogischen Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertagesstätten sollen jeder Einrichtung pro Gruppe rechnerisch fünf Stunden strukturelle heilpädagogische Leistung zur Verfügung gestellt werden. Die Heilpädagog*innen (m/w/d), die diese Stunden übernehmen werden, sollen sich als Inklusionsfachkräfte verstehen und gruppenübergreifend tätig sein. Ziel ihrer Arbeit ist es, nachhaltig eine adäquate Förderungssituation in jeder Gruppe und für alle Kinder zu schaffen.

Darüber hinaus werden in den Gruppen auch Heilpädagog*innen (d/w/m) für individuelle heilpädagogische Leistung (Einzelintegrationsmaßnahme) eingesetzt. Der Einsatz in der städtischen Kindertagesstätte Schwedenheim erfolgt für strukturelle als auch für individuelle heilpädagogische Leistungen.

In der städtischen Kindertagesstätte Schwedenheim betreuen wir bis zu 65 Kinder in vier Regelgruppen. Die Kindertagesstätte ist in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.

Die Kindertagesstätte Schwedenheim steht vor einer spannenden Zukunft: Gemeinsam mit der Kindertagesstätte Johannisstraße wird sie voraussichtlich im Jahr 2027 in die neue, größere Kindertagesstätte Kanzleistraße umziehen. Dort entsteht ein modernes und barrierefreies Gebäude für acht Gruppen – vier Krippengruppen und vier Regelgruppen. Damit eröffnen sich neue räumliche und pädagogische Möglichkeiten, insbesondere auch im Bereich der U3-Betreuung. Für die heilpädagogische Arbeit bedeutet das neue Chancen, Kinder in unterschiedlichen Entwicklungsphasen individuell zu begleiten, Förderbedarfe frühzeitig aufzugreifen und inklusive pädagogische Prozesse aktiv mitzugestalten.

Wir arbeiten auf Grundlage des Rahmenkonzepts der städtischen Kindertagesstätten (Microsoft Word - 20211117 Rahmenkonzeption_StadtFL mit Seitenverlinkung (flensburg.de))

Ihre Aufgaben:

Der Aufgabenbereich der Heilpädagogik im Rahmen der Unterstützung der Teilhabe umfasst u. a. folgende Punkte:

  • Planung, Vor- und Nachbereitung sowie aktive Durchführung gezielter Angebote und Projekte entsprechend der Rahmenkonzeption des Trägers, sowie der Konzeption der Einrichtung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Inklusionskinder
  • Unterstützung der pädagogischen Kräfte durch Beratung und Anleitung aus der heilpädagogischen Fachlichkeit
  • Qualifiziertes Beobachten der individuellen Situation und des Entwicklungsstandes
  • Unterstützung bei der Beantragung EGH, Verfassen von Entwicklungsberichten
  • Durchführung und Auswahl spezieller Fördereinheiten für die beeinträchtigten Kinder im Rahmen der Inklusion
  • Dokumentation der Verlaufsdiagnostik
  • Pflegerische Betreuung der Kinder, ggf. Begleitung zu Untersuchungen
  • Planung und Durchführung von Elterngesprächen im Rahmen der Konzeption 
  • pädagogische Leistung zur Entwicklungsförderung und Transfer der Einzel- und Kleingruppenarbeit in die Gesamtgruppe in Kooperation mit der Fachkraft für die strukturellen heilpädagogischen Leistung

und der dienstlichen Vereinbarung – Anamnesegespräche und regelmäßige Entwicklungsgespräche

  • Teilnahme an Team- und Dienstbesprechungen
  • Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden innerhalb der Einrichtung
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. Schulen, Gesundheitsamt, Beratungsstellen, Behörden, Therapeut*innen u.a.
  • Dokumentation und Berichtswesen zur Entwicklung

Ihr Profil:

  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Heilpädagogin/Heilpädagogen (w/d/m) mit staatlicher Anerkennung 
  • abgeschlossene Ausbildung als Heilerziehungshelfer/in (m/d/w) mit staatlicher Anerkennung oder
  • abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom) der Fachrichtung
  • Heilpädagogik
  • Erziehung und Bildung im Kindesalter
  • Pädagogik der frühen Kindheit
  • Frühkindliche Erziehung
  • Kindheitspädagogik
  • Bildung und Förderung in der Kindheit
  • Bildung und Gesundheit
  • Pädagogik der Kindheit
  • Frühkindliche Bildung
  • Frühpädagogik
  • Inklusive Frühpädagogik
  • Sozialpädagogik
  • Lehramt Sonderpädagogik
  • Erziehungswissenschaften mit mindestens zweijähriger spezifischer Berufserfahrung in der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung

Zudem können sich auch staatlich anerkannte Erzieher*innen (m/d/w) mit einer mindestens zweijährigen spezifischen Berufserfahrung in der Betreuung und Förderung von Kindern vor der Einschulung mit Behinderung bewerben.

Bewerben können sich ebenfalls Personen, die gem. § 28 Abs. 6 KiTaG aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrung in einem frühpädagogischen Arbeitsbereich vergleichbar qualifiziert sind. 

Bei Bewerbern und Bewerberinnen ohne abgeschlossene Ausbildung als Heilpädagog*in (d/w/m) mit staatlicher Anerkennung erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe S 8b TVöD.

Bei ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen ist die Beifügung der Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.

Wir erwarten:

  • die Fähigkeit, pädagogisches Handeln phantasievoll, kreativ mit den jeweiligen Gegebenheiten zu verbinden und somit adäquate Fördersituationen für alle Kinder zu schaffen
  • Engagement, Flexibilität und organisatorisches Geschick
  • regelmäßige Beratung, Unterstützung und Austausch mit der Leitung und den pädagogischen Fachkräften in den Gruppen
  • die Fähigkeit, mit den Kindern in den partizipativen Dialog zu treten
  • Interesse an einer gemeinsamen Konzeptionsweiterentwicklung
  • Beratungskompetenz in der fachlichen Zusammenarbeit mit Eltern 
  • Die Bereitschaft, bei Bedarf die Arbeitszeit flexibel innerhalb der Öffnungszeiten (07.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zu gestalten.

Wir bieten:

  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
  • Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
  • jährliche Sonderzahlungen
  • Zahlung der SuE-Zulage in Höhe von 130,00 € (Vollzeit)
  • Anspruch auf bis zu zwei Regenerations- und Umwandlungstage
  • 30 Tage Jahresurlaub, ab 2027 31 Tage (Heiligabend und Silvester sind frei und zählen nicht als Urlaubstage)
  • Möglichkeit der Umwandlung der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage ab 2027
  • Betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL)
  • Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
  • NAH.SH-Jobticket oder Fahrradleasing
  • Zugang zu vielen Sport- und Wellnesseinrichtungen über das Firmenfitness-Netzwerk EGYM Wellpass zum vergünstigten Preis
  • die Zusammenarbeit mit multiprofessionell aufgestellten Teams vor Ort
  • die Teilbarkeit von Stellen und die Absprache von unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen im Rahmen der Dienstplanung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Supervision
  • Vertrauliche externe Unterstützung in allen Lebenslagen für mentales Wohlbefinden – Employee Assistance Program (EAP)

Besonders wichtig ist uns in unseren Kindertagesstätten ein grenzachtender Umgang mit den Kindern, aber auch untereinander im Team.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Niehaus (Trägerverwaltung), Tel. 0461/85-4262, und Frau Geißler (Kita-Leitung), Tel 0461/85-2375, gerne zur Verfügung.

Der Stadt Flensburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb
begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder Ihnen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stadt Flensburg strebt in allen Beschäftigungsgruppen ausgewogene Geschlechterrelationen an.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 16.08.2026 unter Angabe des Kennworts S66 per E-Mail im PDF-Format an personalabteilung@flensburg.de.

Im Bewerbungsschreiben stellen Sie bitte umfassend dar, aus welchen Gründen Sie sich für die Stelle interessieren (Motivation) und schildern Sie prägnant Ihre Stärken. Dabei nehmen Sie bitte Bezug auf das o.g. Aufgaben- und Anforderungsprofil.

Die Personalauswahl ist ca. vier Wochen nach Ausschreibungsende in Form eines Vorstellungsgesprächs vorgesehen.

Stadt Flensburg - Der Oberbürgermeister

Fachbereich Zentrale Dienste/Personal - 24931 Flensburg

personalabteilung@flensburg.de

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Informationen zur Bewerbung