Stellenangebot: Justizwachtmeisterin bzw. Justizhelferin zur Ausbildung als Justizwachtmeisterin bei Amtsgericht Neustadt
Das Wichtigste im Überblick
Besondere Merkmale
- Beginn ab 01.11.2026
Ort
Neustadt an der AischAngebotsart
AusbildungAnstellungsart
VollzeitBenötigter Schulabschluss
HauptschulabschlussAusbildungsberuf
Justizwachtmeister/inStellenbeschreibung
Justizwachtmeisterin bzw. Justizhelferin zur Ausbildung als Justizwachtmeisterin
Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes erfüllen bei der bayerischen Justiz vielfältige Aufgaben.
Sie werden ausgebildet in:
im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
Besorgung des Auskunftsdienstes,
Besorgung des Postein- und -ausgangs,
in der Justizverwaltung (z.B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Hausmeisterdienste)
Aus sachlichen Gründen (Personenkontrollen bei weiblichen Gerichtsbesuchern) ist die Stelle mit einer Frau zu besetzen, §20 Abs 1 AGG.
Um als Justizwachtmeisterin ausgebildet zu werden, benötigen Sie vorab die Ausbildung zur Justizhelferin.
Zur Ausbildung zur Justizwachtmeisterin kann nur aufgenommen werden, wer
- die Ausbildung zur Justizhelferin absolviert hat
- die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß §7 Ab 1 Nr 1 und 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) erfüllt (Verfassungstreue, deutsche oder andere Staatangehörigkeit eines EU-Staates),
- die entsprechende Vorbildung nachweist (erfolgreicher Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand) und eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung und körperliche Leistungsfähigkeit besitzt und nachweist und
- die charakterliche Eignung besitzt (keine Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse)
Die körperliche Leistungsfähigkeit ist durch das Ablegen einer justizinternen Sportprüfung nachzuweisen, die körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit, Kraft, Schnelligkeit, Koordinationsfähigkeit und Ausdauer beinhaltet. (§ 15 Satz 2 und 3 ZAPO-J).
Die Bewerberinnen müssen körperlich belastungsfähig sein, eine sportliche Grundeinstellung und sportliche Grundfähigkeiten werden erwartet. Die Bewerberinnen müssen in der Lage sein, an einer Ausbildung in der einsatzbezogenen Selbstverteidigung ohne Gesundheitsgefährdung teilnehmen zu können; nach der Ausbildung müssen sie zur Anwendung unmittelbaren Zwanges geeignet sein.
Die gesundheitliche Eignung der Bewerberin ist durch ein Zeugnis des zuständigen Gesundheitsamtes nachzuweisen. Das Zeugnis, das von hier aus beauftragt wird, muss eine Aussage darüber enthalten, ob die Bewerberin ohne gesundheitliche Gefährdung an einer Grundausbildung im waffenlosen Kampf teilnehmen kann.
Bewerberinnen für den Justizwachtmeisterdienst, die noch nicht verbeamtet sind, werden grundsätzlich zunächst im Arbeitnehmerverhältnis als Justizhelfer/in eingestellt. Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin und der Vorbereitungsdienst dauern 18 Monate und gliedern sich in die praktische Unterweisung bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch und in die fachtheoretische Ausbildung an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz.
Erwartet werden insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und ein freundliches und verbindliches Auftreten.
Bei erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildung ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Ein Anspruch auf eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis nach Beendigung der Ausbildung besteht aber nicht.
Anforderungen an die Bewerberin:
Wirtschaft, Verwaltung: Grundkenntnisse: Akten, Schriftgut verwalten, Auskünfte erteilen
PERSÖNLICHE STÄRKEN:
Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit
FÜHRERSCHEINE:
Wünschenswert: Fahrerlaubnis B PKW/Kleinbusse (alt: FS 3)
Besoldungs-/Vergütungs-/Lohngruppe:
Entgeltgruppe 4 TV-Länder
Voraussichtlicher Besetzungszeitpunkt: 01.11.2026
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Amtsgericht Neustadt
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