Stellenangebot: Küchenhilfskraft bei Deutsche Richterakademie Tagungsstätte Wustrau
Das Wichtigste im Überblick
Besondere Merkmale
- Beginn ab 11.01.2027
- Schicht/Nacht/Wochenende
- Quereinstieg möglich
Arbeitsort
WustrauAngebotsart
ArbeitAnstellungsart
VollzeitBefristung
unbefristetBerufsbezeichnung
- Helfer/in - Küche
Stellenbeschreibung
In der Deutschen Richterakademie, Tagungsstätte Wustrau ist zum 11. Januar 2027
eine Stelle als Küchenhilfskraft (m/w/d)
unbefristet und in Vollzeit (40 Stunden/Woche) zu besetzten. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe E 3 TV-L.
Aufgabengebiete:
- Mithilfe bei der Vor- und Zubereitung der Speisen unter Anleitung der Köche
- Buffetaufbau
- Eindecken der Tische
- Anrichten und Servieren der Speisen
- Abräumen und Abwaschen des schmutzigen Geschirrs sowie der Geräte und Maschinen
- Reinigungsarbeiten in der Küche unter Einhaltung der Hygienevorschriften
- Mitwirkung beim Zusammenstellen von Blumen- und Tischschmuck für die Speiseräume
Anforderungen:
Zu Ihren Stärken gehören Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Eigeninitiative. Sie sind serviceorientiert, freundlich und in der Lage, selbständig und strukturiert zu arbeiten. Ferner bringen Sie die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit (Schichtarbeit) und am Wochenende mit.
Erfahrungen im Küchenservicebereich sind wünschenswert.
Die Deutsche Richterakademie bietet allen Menschen unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung gleiche Chancen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Qualifikationsnachweise)bis zum 20. Oktober 2026 zu richten an:
Deutsche Richterakademie
Tagungsstätte Wustrau
Am Schloß 1
16818 Wustrau
oder
per E-Mail an: wustrau@deutsche-richterakademie.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsleiterin, Birgit Maaß, Telefonnummer 033925 – 897201.
Wir informieren Sie hiermit, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeiten und speichern. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1b, Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BbgDSG. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Rücksendung erfolgt in diesem Fall 3 Monate nach Abschluss des Verfahrens. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung für Auslagen (z.B. Reisekosten) im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht möglich ist.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Deutsche Richterakademie Tagungsstätte Wustrau
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