Stellenangebot: Sachbearbeiter Beistandschaften/Urkundsperson bei Kreis Märkisch-Oderland

Das Wichtigste im Überblick

Besondere Merkmale

Arbeitsort

Strausberg

Angebotsart

Arbeit

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

befristet für 12 Monate

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Verwaltungsangestellte/r - gehobener Dienst

Stellenbeschreibung

In der Verwaltung des Landkreises Märkisch-Oderland ist eine Stelle als Sachbearbeiter*in Beistandschaften/Urkundsperson im Jugendamt am Dienstort Strausberg als Krankenvertretung zu besetzen.

Ihr Aufgabengebiet:

Ihnen werden folgende Aufgaben anvertraut:

Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII und § 52a SGB VIII

o Anamnese der Lebenssituation des Antragstellers/Kind(er), des anderen

Elternteils, Putativvater

o Allgemeine und fachbezogene Beratung, insb.:

  • Unterhalts- und Kindschaftsrecht, insb. zu Ansprüchen der Mutter vor und nach Geburt des minderjährigen Kindes
  • Unterhaltsberechnung zur gütlichen Einigung unter Heranziehung eingereichter Unterlagen und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen zur gütlichen Einigung

o Volljährigenberatung zum Unterhalt

Führung von Beistandschaften gem. §§ 1712 ff. BGB und §§ 55, 56 SGB

VIII im Rahmen der zivilrechtlichen Vertretung des Kindes als

gesetzlicher Vertreter zur:

o Feststellung der Vaterschaft

  • Beratung zur Bedeutung und den Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung

und der daraus resultierenden Rechtsfolgen

  • Auswertung von Abstammungsgutachten
  • außergerichtliche Klärung der Vaterschaft
  • Einleitung von Antragsverfahren zur Vaterschaftsklärung sowie Antragsverfahren

zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für Mutter und Kind, sofern keine außergerichtliche Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist

  • Wahrnehmung der gerichtlichen Prozessvertretung für das Kind im Rechtsstreit zur Vaterschaftsanerkennung

o Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, ggf. auch bei Unterhaltspflichtigen mit Aufenthalt im Ausland

  • Feststellung und regelmäßige Überprüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten nach eigenem Ermessen, insb. durch Auswertung von Einkommensunterlagen und Nachweisen
  • Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des zu vertretenden Kindes unter

Beachtung von Sonder- und Mehrbedarfsansprüchen im außergerichtlichen Einigungsverfahren gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten

  • Prüfung und Entscheidung von Herabsetzungsanträgen im außergerichtlichen Einigungsverfahren
  • Wahrnehmung der gerichtlichen Prozessvertretung für das Kind im unterhaltsrechtlichen Rechtsstreit in der 1. und 2. Instanz, u.a. für vereinfachte Unterhaltsverfahren, gerichtliche Auskunfts- sowie Unterhaltsfestsetzungsverfahren, Abänderungsverfahren
  • Fertigung und Einreichung der Antragsschriften sowie Stellungnahmen zu den Verfahren, einschließlich zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe
  • Antrag auf einstweilige Anordnung
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen
  • Prüfung von Gerichtsbeschlüssen
  • Entgegennahme und Verwahrung von Schuldtiteln
  • Zustellung von Vollstreckungsklauseln
  • Beantragung von Rechtsmittelvermerken
  • Prüfung und Erheben von Rechtsmitteln
  • Entscheidung über die Einleitung des Beschwerdeverfahrens 2. Instanz
  • Erarbeitung von Beschwerdeschriften
  • Prüfung und Antragstellungen von Kostenentscheidungen

o Überwachung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche:

  • regelmäßige Kontrolle der Unterhaltszahlungen
  • Mahnung bei ausbleibenden/rückständigen Unterhaltszahlungen
  • Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner vereinbaren
  • Abzweigungsanträge bei Sozialleistungsträger
  • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Vertretung des Kindes bei Vollstreckungsabwehrklagen und Erinnerung

Drittschuldnerklagen

  • Geltendmachung von Forderungen im Rahmen von Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
  • Feststellungsverfahren

o Unterstützung bei der Erstattung von Strafanzeigen aufgrund der Unterhaltspflichtverletzung mittels Korrespondenz mit Polizei,

Staatsanwaltschaft, Anwälten bis hin zur Wahrnehmung der Termine vor den Amtsgerichten bzw. Landgerichten als Zeuge

o regelmäßige Rechenschaftslegung gegenüber Antragsteller

o Statistik

 Beurkundungen und Beglaubigungen gem. § 59 SGB VIII

o Wahrnehmung der Aufgaben als Urkundsperson i.Z.m. der Beurkundung von:

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Mutterschaftsanerkennungen
  • Erklärungen zur gemeinsamen Sorge
  • Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen
  • Aussetzung von Beurkundungen
  • Beurkundungen mit Auslandsbezug

Ihr Profil:

 eine abgeschlossene Ausbildung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation

 einen Führerschein der Klasse B

 Fachkenntnisse in den aufgabenbezogenen Rechtsgebieten und folgende Kompetenzen: Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit,

Konfliktfähigkeit, Eigenmotivation, Stressresistenz, Entscheidungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Zeitmanagement, Informationsfähigkeit.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Kreis Märkisch-Oderland

Informationen zur Bewerbung