Stellenangebot: Ausbildung zum Gerichtsvollzieher und zur Gerichtsvollzieherin in der bayerischen Justiz (m/w/d) bei Oberlandesgericht München

Das Wichtigste im Überblick

Besondere Merkmale

  • Beginn ab 15.04.2027

Ort

verschiedene Arbeitsorte

Angebotsart

Ausbildung

Anstellungsart

Vollzeit

Benötigter Schulabschluss

Qualifizierter / Erweiterter Hauptschulabschluss

Ausbildungsberuf

Gerichtsvollzieher/in (mittlerer Dienst)

Stellenbeschreibung

„Was nützt das beste Urteil, wenn es nicht vollstreckt werden kann“

Die bayerische Justiz sucht Gerichtsvollzieher (m/w/d) an den Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk München 

Als Gerichtsvollzieher erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Die wichtigste Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist es, Urteile und Beschlüsse des Gerichts durchzusetzen. Um dem Gläubiger, der einen Prozess gewonnen hat, zu seinem Geld zu verhelfen, pfändet er bewegliches Schuldnervermögen, versteigert es öffentlich und verteilt den Erlös in eigener Verantwortung. Weitere Aufgaben sind die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen und die Durchführung von Zustellungen. Zudem ist dem Gerichtsvollzieher die Abnahme der Vermögensauskunft (früher "eidesstattliche Versicherung" bzw. "Offenbarungseid") übertragen.

Für das Jahr 2027 werden wieder externe Bewerber für den Gerichtsvollzieherdienst im Oberlandesgerichtsbezirk München gesucht

Wir bieten:

  • eine duale Ausbildung, während der Sie in Entgeltgruppe 5 TV-L vergütet bzw. in Besoldungsgruppe A 6 besoldet werden,
  • spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern,
  • eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit, die Sie selbständig und in freier Zeiteinteilung ausüben
  • gute Entwicklungsmöglichkeiten (bis BesGr. A 10) und ein attraktives Vergütungssystem neben Ihrer Besoldung.

Die vorbereitende Ausbildung beginnt am 15. April 2027. Nach der Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der vorbereitenden Ausbildung erfolgt die Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung. Diese 18-monatige Ausbildung beginnt am 15. Oktober 2027.

Wir erwarten:              

  • mittlerer Schulabschluss, einen qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss, einen qualifizierten Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss,
  • eine Ausbildung in einem förderlichen Beruf (z.B. Bankkauffrau oder Bankkaufmann, sonstige kaufmännische Berufe, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Inkassosachbearbeiter/in) sowie eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einem förderlichen Beruf,
  • das Vorliegen sonstiger beamtenrechtlicher Voraussetzungen wie Verfassungstreue, gesundheitliche und charakterliche Eignung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und die Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze für die Verbeamtung (45. Lebensjahr) sowie
  • den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Die Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst ist auch für Schwerbehinderte geeignet. Wegen der Außendiensttätigkeit ist jedoch ein Mindestmaß an körperlicher Belastbarkeit erforderlich. Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/gerichtsvollzieher/

Senden Sie ihre aussagefähige Bewerbung (Lebenslauf, Kopie des Schulabschlusses, Nachweis über die Berufsausbildung und evtl. Arbeitszeugnisse) bitte an den Präsidenten des Oberlandesgerichts München, Prielmayerstraße 5, 80335 München (Tel.: 089/5597-7532, E-Mail: bewerbung.gerichtsvollzieher@olg-m.bayern.de).

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Oberlandesgericht München

Informationen zur Bewerbung