Stellenangebot: Mitarbeitende/Mitarbeitender Bauhof bei Stadt Dassel
Das Wichtigste im Überblick
Besondere Merkmale
- Beginn ab 01.11.2026
Arbeitsort
Dassel, SollingAngebotsart
ArbeitAnstellungsart
VollzeitBefristung
befristet bis 31.10.2027Berufsbezeichnung
- Gärtner/in - Garten- und Landschaftsbau
- Maurer/in
Stellenbeschreibung
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Bei der Stadt Dassel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die befristete Stelle
eines/einer Mitarbeitenden auf dem städtischen Bauhof (m/w/d)
zu besetzen.
Die Stelle ist befristet bis zum 31. Oktober 2027.
Die Eingruppierung richtet sich entsprechend der Qualifikation nach der Entgeltordnung zum TVöD (VKA). Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Zum Tätigkeitsbereich gehören insbesondere die saisonalen Schwerpunktaufgaben im Sommer mit der Mitarbeit in den Grünanlagen, z. B. Mäharbeiten, Anlagenpflege, Baumschnitt und im Winter die Mitwirkung im Winterdienst mit Bereitschaftsdienst. Daneben sind alle Aufgaben im Handwerk auszuführen, die auf dem städtischen Bauhof anfallen.
Das Arbeitsgebiet erfordert neben einem offenen, freundlichen Auftreten eine engagierte, zuverlässige, teamfähige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise. Der Besitz der Führerscheine der Klassen B, BE, C (oder Unterstufen) und T ist erwünscht.
Bitte bewerben Sie sich, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung im Handwerk oder eine vergleichbare Ausbildung besitzen, die Sie zur Ausführung der vorgenannten Tätigkeiten befähigt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 12.10.2026 an die Stadt Dassel, Frau Kopp-Steinbrenner, Kirchplatz 2, 37586 Dassel oder per E-Mail an buergermeister@stadt-dassel.de. Ihre Bewerbung nehmen wir gerne per Mail als pdf-Datei entgegen. Bitte reichen Sie schriftliche Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Bewerbungsmappe ein. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Eine Rücksendung erfolgt nur bei einem beigefügten, ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag.
Der Bürgermeister
Gez. Wolter Dassel, 21.09.2026
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Stadt Dassel
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