Stellenangebot: Leitung des Bauamtes (m/w/d) bei Amt Friesack

Das Wichtigste im Überblick

Besondere Merkmale

  • Beginn ab 01.04.2027

Arbeitsort

Friesack

Angebotsart

Arbeit

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Berufsbezeichnung

  • Ingenieur/in - Bau

Stellenbeschreibung

Stellenausschreibung

Im Herzen der Mark Brandenburg liegt das Havelland, und im Herzen des Havellandes liegt das "Ländchen Friesack". So stellte es Theodor Fontane seinerzeit zurecht fest.

Gestalten Sie die Zukunft unserer Gemeinden aktiv mit! Das Amt Friesack sucht zum 01.04.2027 eine fachlich versierte, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit als

Leitung des Bauamtes (m/w/d).

Das Bauamt nimmt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung unserer amtsangehörigen Gemeinden ein. Ob kommunale Bauvorhaben, öffentliche Gebäude, Straßen und Wege oder zukunftsorientierte Infrastrukturprojekte – hier werden Entscheidungen vorbereitet und Maßnahmen umgesetzt, die das Leben der Menschen vor Ort unmittelbar beeinflussen.

Wir suchen eine Persönlichkeit, die fachliche Kompetenz mit Führungsstärke verbindet, Verantwortung übernimmt und Freude daran hat, Ideen in konkrete Ergebnisse umzusetzen.

Ihre Aufgaben umfassen schwerpunktmäßig:

  • Sie leiten das Bauamt, führen Ihr Team und sorgen für eine verlässliche, wirtschaftliche und zukunftsorientierte Aufgabenerfüllung.
  • Sie gestalten die bauliche und infrastrukturelle Entwicklung unserer amtsangehörigen Gemeinden aktiv mit, entwickeln praktikable Lösungen und setzen diese in konkrete Maßnahmen um.
  • Sie planen, steuern und realisieren kommunale Bauvorhaben auch selbst – von der Projektvorbereitung über Ausschreibung und Vergabe bis zur Bauausführung, Abnahme und Abrechnung. Bei umfangreichen oder besonders anspruchsvollen Maßnahmen arbeiten Sie mit externen Planungsbüros zusammen.
  • Sie verantworten die bedarfsgerechte Unterhaltung und Weiterentwicklung der gemeindlichen Gebäude, Straßen und sonstigen Anlagen und arbeiten dabei eng mit dem Bauhof zusammen.
  • Sie entwickeln zukunftsfähige Lösungen, beispielsweise für Klimaschutz, Energieversorgung, Starkregenvorsorge und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung.
  • Sie setzen Prioritäten, bewirtschaften die verfügbaren Haushaltsmittel und sorgen für eine wirtschaftliche, rechtssichere und zielgerichtete Umsetzung kommunaler Vorhaben.
  • Sie beraten den Amtsdirektor und die kommunalen Gremien in baulichen und infrastrukturellen Fragen, bereiten Entscheidungen vor und vertreten die fachlichen Belange des Bauamtes.
  • Sie arbeiten eng mit anderen Verwaltungsbereichen, Behörden, Planungsbüros, Unternehmen und weiteren Partnern zusammen und vertreten das Bauamt kompetent nach innen und außen.

Ihr Profil:

  •            erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges technisch-ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium, insbesondere im Bauingenieurwesen, in der Architektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung, beziehungsweise gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Sinne der tariflichen Tätigkeitsmerkmale
  •            fundierte Fachkenntnisse und einschlägige praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Bauvorhaben sowie in wesentlichen Aufgabenfeldern der kommunalen Bauverwaltung
  •            sichere Kenntnisse im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie im Vergaberecht; Kenntnisse im kommunalen Haushalts- und Verwaltungsrecht sind wünschenswert
  •            ausgeprägtes technisches Verständnis und die Fähigkeit, auch anspruchsvolle Bauvorhaben eigenständig, wirtschaftlich und zielgerichtet umzusetzen
  •            Führungs- und Organisationskompetenz sowie die Fähigkeit, ein Team zielorientiert anzuleiten, zu motivieren und weiterzuentwickeln
  •            Eigeninitiative, Entscheidungsfreude, Verantwortungsbewusstsein und eine strukturierte, lösungsorientierte Arbeitsweise
  •            Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick und ein sicheres Auftreten gegenüber kommunalen Gremien, Behörden und externen Partnern
  • sicherer Umgang mit gängigen MS-Office-Programmen, Bereitschaft zur Einarbeitung in Fachanwendungen sowie zur Teilnahme an Sitzungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten

Einschlägige Führungserfahrung ist wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Wir begrüßen ausdrücklich auch Bewerbungen von Fachkräften mit entsprechender Qualifikation, die sich erstmals einer verantwortungsvollen Leitungsaufgabe stellen möchten.

Wir bieten Ihnen:

  • eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Leitungsposition mit vielfältigen fachlichen und strategischen Gestaltungsmöglichkeiten
  • ein grundsätzlich unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden (Vollzeitstelle)
  • die vorgenannte regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit ist aufgrund des besonderen Aufgabenfeldes lediglich um maximal bis zu 4 Stunden pro Woche reduktionsfähig (Teilzeit bis min. 35 Std./Wo.)
  • eine tarifliche Vergütung nach derzeitiger Bewertungsvermutung in die Entgeltgruppe 12 TVöD-VKA, einschließlich Jahressonderzahlung, leistungsorientierter Vergütung und betrieblicher Altersvorsorge
  • flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse
  • umfangreiche fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Urlaubsanspruch nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD

Bei fehlender einschlägiger Leitungserfahrung behalten wir uns die Übertragung der Führungsfunktion auf Probe nach Maßgabe des § 31 TVöD vor. Die hierfür erforderlichen arbeitsvertraglichen Regelungen werden im Einzelfall getroffen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann lassen Sie uns schauen, ob wir zueinander passen und senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Qualifikationsnachweisen und relevanten Arbeitszeugnissen bis zum 22.11.2026 an:

bewerbungen@amt-friesack.de (im pdf-Format)

oder per Post an:

Amt Friesack

- Bewerbung -

Marktstraße 22

14662 Friesack

Interesse nicht geweckt, aber Sie kennen eine Person, die sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe interessieren könnte? Weisen Sie Freunde, Bekannte oder berufliche Kontakte gern auf unser Stellenangebot hin!

Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung sind ausdrücklich willkommen. Bei gleicher Eignung werden sie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

Das Amt Friesack strebt überdies eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen an. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Hinweise zum Datenschutz

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren ist das Amt Friesack, Marktstraße 22, 14662 Friesack, E-Mail: info@amt-friesack.de. Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie postalisch über diese Anschrift mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“.

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e in Verbindung mit Art. 88 Abs. 1 DSGVO und § 26 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Wir verarbeiten insbesondere Ihre Kontaktdaten, Angaben zum beruflichen Werdegang, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse sowie weitere von Ihnen bereitgestellte Bewerbungsunterlagen. Die Bereitstellung der für die Eignungsprüfung erforderlichen Angaben ist Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung.

Soweit Sie Angaben zu einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung machen, erfolgt deren Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BbgDSG. Die Mitteilung dieser Angaben ist freiwillig.

Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten erhalten ausschließlich die mit dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren befassten Personen sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich zu beteiligende Stellen, soweit dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist.

Die Daten aus nicht berücksichtigten Bewerbungen werden grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen oder rechtlichen Gründe eine längere Aufbewahrung erfordern. Im Falle einer Einstellung werden die hierfür erforderlichen Unterlagen in die Personalakte übernommen.

Ihnen stehen nach Maßgabe der DSGVO insbesondere Rechte auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie gegebenenfalls Widerspruch (Art. 21) zu. Zudem haben Sie das Recht, sich bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg zu beschweren.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter www.amt-friesack.de/datenschutz.

Hinweis an Personalvermittlungs- und Recruitingunternehmen:

Das Amt Friesack wünscht keine unaufgeforderten Angebote von Personalvermittlungs-, Recruiting- oder sonstigen Personaldienstleistungsunternehmen. Die Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung sowie die Angabe unserer Kontaktdaten stellen ausdrücklich keine Einwilligung in eine werbliche Kontaktaufnahme dar. Wir weisen insbesondere auf die Regelungen des § 7 UWG hin. Ein Vermittlungs- oder Dienstleistungsauftrag wird durch diese Ausschreibung nicht erteilt.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Amt Friesack

Informationen zur Bewerbung