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Stellendetails zu: Fachkoordination (m/w/d) Ukraine/ EU

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Fachkoordination (m/w/d) Ukraine/ EU

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Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Landkreis Saalekreis

Besondere Merkmale

  • Beginn ab 01.05.2026

Arbeitsort

Merseburg

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

befristet bis 31.12.2026

Berufsbezeichnung

  • Fachwirt/in - Verwaltung
  • Verwaltungswissenschaftler/in

Stellenbeschreibung

Der Saalekreis, im Zuge der Kreisfusion im Jahr 2007 entstanden, schließt sich wie ein Ring um die kreisfreie Stadt Halle (Saale). In ihm verbinden sich Tradition und Moderne, werden vergangene Zeugen bewahrt und berichten futuristisch anmutende Industriekomplexe vom Ideenreichtum der Menschen. Er ist ein lebens- und vor allem liebenswerter Landkreis, den es zu entdecken gilt. So vielfältig wie unsere Aufgaben sind auch unsere Jobmöglichkeiten.

Im Ausländeramt ist am Dienstort Merseburg eine Stelle als Fachkoordination (m/w/d) Ukraine/ EU in Vollzeit zu besetzen.

Das Arbeitsverhältnis beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Jahr 2027 angestrebt.

Ihre Aufgabenschwerpunkte
Fachkoordination
Sachbearbeiter im Sachgebiet fachlich beraten an der Gestaltung von Dienstvereinbarungen/ Dienstanweisungen mitarbeiten
herausgehobene, nicht klassische Fälle bearbeiten und darüber entscheiden Entscheidung in Rechtsbehelfsverfahren und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten Widersprüche prüfen, Abhilfeentscheidungen erlassen
Bei Nichtabhilfe - Vorlageberichte erstellen und Stellungnahmen an die Widerspruchsbehörden abgeben
Verwaltungsrechtsstreitigkeiten
Rechts- und Sachlage in Klage-, Beschwerde- und Antragsverfahren prüfen
Stellungnahmen zu Klage-, Beschwerde- und Antragsverfahren an Gerichte, Petitionsausschuss des Landtages und die Härtefallkommission zuarbeiten
Entscheidungen über Freiheitsentziehungsmaßnahmen
über Freiheitsentziehung gem. § 62 Abs. 5 AufenthG entscheiden
über Freiheitsentziehung gem. § 62b AufenthG entscheiden
Abschiebungshaft nach dem AufenthG beantragen
die Länge der Abschiebehaft prüfen und ggf. die Verlängerung der Haft beantragen, Haftbedingungen in der jeweiligen Vollzugsanstalt prüfen
Aufenthaltsrechtliche Entscheidung über Anträge auf Erteilung, Beschränkung, Entziehung und Versagung von Aufenthaltstiteln sowie Feststellung über das Vorliegen oder des Verlustes von Freizügigkeitsrechten nach Vorlage des Verwaltungsvorganges durch den Sachbearbeiter
Erteilungsvoraussetzungen prüfen
Beteiligte zur Führung ehelicher Lebensgemeinschaft, Ausübung Personensorge bzw. Umgangsrecht mit Kindern anhören
rechtliches Gehör bei beabsichtigter Ablehnung der Anträge gewähren
sowohl eigenständig als auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden ermitteln
Anträge unter Ausübung des eingeräumten Ermessens eigenständig bescheiden
Bedingungen und Auflagen in den Aufenthaltstiteln festlegen
Entschließungsermessens beim Entzug von Aufenthaltstiteln ausüben
die Sicherung des Lebensunterhalts nach den Vorschriften des SGB II und des AufenthG prüfen
Entscheidungen und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
das Vorliegen von inlandsbezogenen oder zielstaatsbezogenen Ausreisehindernissen auf Antrag oder
von Amts wegen prüfen
Beteiligte anhören, sowohl eigenständig als auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden ermitteln
über die Gewährung der Aussetzung der Abschiebung einschließlich erforderlicher Bedingungen und
Auflagen entscheiden
Aussetzung der Abschiebung ablehnen, inkl. Bescheidung
Abschiebungen in Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden organisieren
Koordinierung der Abschiebehaftverfahren mit beteiligten Behörden (Ausländerbehörden, Polizei, Gerichte, Zentrale Abschiebungsstelle, Haftanstalten)
Passbeschaffungsmaßnahmen einleiten und durchführen, vor ausländischen Botschaften und Vertretungen persönlich vorsprechen und vertreten
Passbeschaffung und Botschaftsvorsprachen anordnen, unter Anordnung von Sofortvollzug
das Vorliegen der Voraussetzungen für Leistungseinschränkungen prüfen und die Leistungsbehörde nach dem AsylbLG unterrichten
Bekämpfung illegalen Aufenthalts und Ausweisung von Ausländern
rechtliches Gehör gewähren
Ausreiseaufforderungen erlassen
Abschiebungsandrohungen oder Abschiebungsanordnungen erlassen
Ausweisungstatbestände vom Amts wegen prüfen
Ausweisungsinteresse und Bleibeinteresse in Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden, Haftanstalten
Ärzten und anderen Beteiligten prüfen
Ausweisungsverfügungen ggf. unter Androhung von Sofortvollzug erlassen

Ihr Profil
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Fachrichtungen Öffentliche Verwaltung oder Rechtswissenschaften mit erster juristischer Prüfung. Alternativ haben Sie erfolgreich einen Beschäftigtenlehrgang II abgeschlossen.
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B.
Idealerweise haben Sie anwendungsbereite Kenntnisse im Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht. Fachliche Erfahrungen und Spezialkenntnisse im Ausländerrecht sind vorteilhaft. Englische Sprachkenntnisse sind wünschenswert.
Sie arbeiten gerne selbständig und sind zuverlässig, verfügen über ausgeprägte Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Teamfähigkeit. Interkulturelle Kompetenzen sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit runden Ihr Profil ab.

Sie besitzen mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens

Das können wir Ihnen als moderner, öffentlicher Arbeitgeber bieten

Arbeitszeit und Vergütung/Eingruppierung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA.
Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA.

Bewerbung und Kontakt
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung (www.saalekreis.de) bis zum 14.04.2026. Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Ihr zukünftiger Vorgesetzter Herr Biermann unter der Telefonnummer 03461 40-1234.

Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Luhanek unter der Telefonnummer 03461 40-2123 gern zur Verfügung. Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich unser Onlineportal. Für eine erfolgreiche Bewerbung können nur abgeschlossene Bewerbungsvorgänge mit vollständig hochgeladenen Unterlagen akzeptiert werden. Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Landkreis Saalekreis

Landkreis Saalekreis

Informationen zur Bewerbung

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