Stellendetails zu: Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d) untere Schulaufsicht
Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d) untere Schulaufsicht
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- Beginn ab 01.08.2026
Arbeitsort
Schwerin, MecklenburgAnstellungsart
VollzeitBefristung
unbefristetBerufsbezeichnung
- Lehrer/in - Gymnasien
- Lehrer/in (Uni) - Gesamtschulen
Stellenbeschreibung
Offene Stelle
Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d) Migration beim Staatlichen Schulamt Schwerin
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist zum 01.08.2026 im Rahmen eines Wissenstransfers im Staatlichen Schulamt Schwerin die Stelle einer Schulrätin bzw. eines Schulrates Migration zur Wahrnehmung der unteren Schulaufsicht über Regionale Schulen, Regionale Schulen mit Grundschulen, Grundschulen und Förderschulen sowie zur Wahrnehmung der Generalie Migration gem. § 97 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu besetzen. Der Dienstort ist Schwerin.
Ihre Aufgaben
- Wahrnehmung der unteren Schulaufsicht über Regionale Schulen, Regionale Schulen mit Grundschulen, Grundschulen und Förderschulen
- Wahrnehmung der Generalie Migration
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen der obersten und unteren Schulaufsicht
- Aufsicht über Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Schulleitungen
- Beratung und Unterstützung der Schulen
- Zusammenarbeit mit dem Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS)
- Zusammenarbeit mit dem Unterstützungssystem im Institut für Qualitätsentwicklung M-V
- Bearbeitung inhaltlicher Fragestellungen u. a. bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften der obersten Schulaufsicht
- Planung und Verwaltung der unterstützenden pädagogischen Fachkräfte
Ihr Profil
- Erste u. Zweite Staatsprüfung für das Lehramt o. - soweit Sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen - eine im Wege der Bewährung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- u. Realschulen, Grundschulen o. für Sonderpädagogik bzw. eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation. Als gleichwertig werden insbesondere die Qualifikationen gemäß KMK-Beschluss "Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung angesehen. Ferner werden außerhalb von Deutschland ausgebildete Lehrkräfte mit einer Gleichwertigkeitsfeststellung für das Lehramt für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- u. Realschulen, Grundschulen o. Sonderpädagogik nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig angesehen.
- Erfüllung der Voraussetzung für die Übertragung eines Amtes in der Bildungsverwaltung gemäß der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung M-V (BildDLaufbVO MV) vom 18.06.2020 o.
- Bereitschaft, die erforderliche Qualifizierung für die Übertragung eines Amtes in der Bildungsverwaltung nach Maßgabe der Rechtsverordnung auf Grundlage des § 20 Absatz 2 Nummer 3 des Lehrerbildungsgesetzes zu absolvieren, sofern noch nicht nachgewiesen
- Erfahrungen in der Leitungstätigkeit gemäß § 11 Absatz 1a Nummer 3 BildDLaufbVO MV sind wünschenswert
Das bieten wir Ihnen
- Bei Vorliegen der tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 15 TV-L bzw. die Besoldung nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG M-V.
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- flexible Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
- Betriebliches Gesundheitsmanagement.
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Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV
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