Stellendetails zu: Gärtner/in (w/m/d) - 6.3.1 MA 10
Gärtner/in (w/m/d) - 6.3.1 MA 10
Gärtner/in (w/m/d) - 6.3.1 MA 10
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- Beginn ab 21.08.2026
Arbeitsort
SelmAnstellungsart
VollzeitBefristung
unbefristetBerufsbezeichnung
- Gärtner/in - Garten- und Landschaftsbau
Stellenbeschreibung
Beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als „Gärtner/in“ (w/m/d) zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 6 TV-L.
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) ist eine Landesoberbehörde mit Aufsichtsaufgaben über die Kreispolizeibehörden (KPB) und aufsichtsunterstützender Funktion für das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW). Wir beim LAFP NRW sind u.a. verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtsstaatlichen Polizeiarbeit. Wir haben unseren Sitz in Selm und sind regional an den Orten Münster, Schloß Holte-Stukenbrock, Neuss und Brühl vertreten. Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen! Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/
Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet.
Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche:
- Dezernat ZA 1: Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, Vergabestelle, Schadenangelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Behördliches Gesundheitsmanagement
- Dezernat ZA 2: Interne Personalangelegenheiten, interne Fortbildung
- Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen
Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
- Zäune, Pergolen und Sichtschutzwände bauen
- Koordinierung aller gärtnerischen Arbeiten in der Liegenschaft durch Unterkunftsarbeiter
- Bäume pflegen und sanieren
- Böden bearbeiten, transportieren, pflegen und sanieren
- Beregnungs- bzw. Bewässerungsanlagen installieren und warten
- Nach Zeichnungen und Plänen Aufmaß von Bearbeitungsflächen nehmen und diese abgrenzen
- Überwachen und Koordinieren der Arbeitsleistungen von Fremdfirmen im Tätigkeitsbereich
- Wege und Plätze befestigen und pflastern, Mauern und Treppen bauen (Instandhaltung)
- Rasen, Gehölze und Blumen bewässern, düngen und schneiden
- Rasenflächen anlegen, Stauden, Sträucher, Blumen und Bäume pflanzen
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
- Abgeschlossene Ausbildung als Gärtner/in
Das ist wünschenswert:
- Führerscheinklasse B, BE, C1, C
- Befähigung zum Führen von leichtem, ggf. landwirtschaftlichem, selbstfahrendem Gerät (z.B. Traktor mit Schlegelmäher, Kehrmaschine)
Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte der vollständigen Stellenanzeige im Jobportal der Polizei NRW.
Interesse geweckt?
Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal:
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- tabellarischer lückenloser Lebenslauf
- Anschreiben
- Arbeitszeugnis
- Nachweis über Berufsausbildung/ Studium
- Nachweis zu den wünschenswerten Kriterien
- ggf. einen Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Das ist uns wichtig:
Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Ihre Bereitschaft zur temporären Aufgabenwahrnehmung an anderen Dienstorten des LAFP NRW wird vorausgesetzt.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
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Hier erfahren sie mehr: Karriere NRW
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