Stellendetails zu: Justizhelferin oder Justizhelfer (w/m/d) bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Justizhelferin oder Justizhelfer (w/m/d) bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- Beginn ab 01.05.2026
Arbeitsort
GelsenkirchenAnstellungsart
VollzeitBefristung
befristet bis 31.12.2028Berufsbezeichnung
- Beamter/Beamtin - Kommunalverwaltung (einfacher Dienst)
Stellenbeschreibung
Bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Vollzeitstelle als Justizhelferin oder Justizhelfer (w/m/d) der Entgeltgruppe 4 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu besetzen.
Ihr Aufgaben- und Tätigkeitsbereich:Als Beschäftigte/Beschäftigter im Justizwachtmeisterdienst sorgen Sie für Ruhe, Ordnung und Sicherheit beim Verwaltungsgericht. So gewährleisten Sie für alle Beteiligten ein ordentliches und störungsfreies Verfahren. Im Rahmen Ihrer Aufgaben üben Sie hoheitsrechtliche Befugnisse aus und tragen dafür im Dienst eine Uniform. Sie kontrollieren den Zutritt zum Justizgebäude und sichern Termine und Sitzungen. Sie unterstützen das Gericht beim Aktentransport innerhalb des Hauses und sorgen dafür, dass Posteingang und Postausgang sowie der Postaustausch zwischen Justizbehörden reibungslos funktionieren. Im Zuge der Digitalisierung und der Einführung der elektronischen Akte arbeiten Sie ebenfalls am EDV-Arbeitsplatz der Zentralen Scanstelle des Gerichts.
Justizhelferinnen und Justizhelfer übernehmen vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben, insbesondere:
- Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung bei Gericht
- Tätigkeit im Pforten- und Auskunftsdienst und Bedienung der sog. Sicherheitsschleuse (Zugang des Gerichts für Besucher/innen)
- Scanarbeiten der Eingangspost
- Austragen und Einsammeln von Akten und Postgut innerhalb des Hauses
- Mitarbeit in der Posteingangs- und Postausgangsbearbeitung
- Mitarbeit in der Telefonzentrale
- Erledigung von serviceorientierter Vorbereitung von Sitzungen
- Erledigung von Aufgaben nach Einzelzuweisung durch die Geschäftsleitung oder die Leitung der Wachtmeisterei
Justizhelferinnen und Justizhelfer sorgen mit ihren guten organisatorischen und kommunikativen Fähigkeiten sowie mit ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sich auf die Funktionsfähigkeit der Justizbehörden verlassen können. Der vielfältige Arbeitsplatz erfordert daher von der/dem Beschäftigten eine hohe Teamfähigkeit und Motivation, höfliche Umgangsformen und ein sicheres Auftreten.
Sie sind erste Ansprechpartnerin/erster Ansprechpartner für Menschen, die Orientierung in rechtlichen Abläufen und Verfahren benötigen und beeinflussen für Außenstehende den ersten Eindruck vom Gericht wesentlich!
Dafür suchen wir Sie!
Als Einstellungsvoraussetzungen werden (mindestens) erwartet:
· ein erfolgreicher Hauptschulabschluss
und
· eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Wir wünschen uns von Ihnen:
- ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- körperliche Fitness und gesundheitliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Tätigkeit verbunden sind
- sicheres und freundliches Auftreten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit
- Bereitschaft und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten
- Grundkenntnisse in der Informationstechnik
- hohe Einsatzbereitschaft
- sorgfältige Arbeitsweise und Organisationsgeschick
- Belastbarkeit auch in Stress-Situationen
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit
- Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
- Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung
Das sind wir:
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit aktuell 156 Gerichtsangehörigen ist eines von sieben erstinstanzlichen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes NRW. Nähere Informationen zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind im Internet abrufbar unter: http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/. Verwaltungsgerichte prüfen die Rechtmäßigkeit öffentlichen Handelns von Verwaltungsbehörden.
Insgesamt arbeiten bei der Justiz des Landes NRW rund 42.000 Menschen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in verschiedenen Berufsfeldern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, von Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege, sicheren Arbeitsplätzen sowie der Möglichkeit der Verbeamtung.
Einstellungsmodalitäten:
Die Einstellung erfolgt als Justizhelferin oder Justizhelfer (w/m/d) in der Entgeltgruppe 4 der Entgeltordnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (derzeit 2.949,24 € brutto, Stand April 2026, Anstieg in Stufen, angegeben: Stufe 1).
Eine Einstellung erfolgt in einem bis zum 31. Dezember 2028 befristeten Arbeitsverhältnis. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erfolgen. Zudem sind Entwicklungsmöglichkeiten durch eine spätere Verbeamtung nicht ausgeschlossen.
Die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung beträgt laut Tarifvertrag derzeit 39,83 Stunden pro Woche, Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Kommen Sie zu uns ins Team!
Wir bieten Ihnen:
· flexible Arbeitszeit
· kollegiales Miteinander
· einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz
· Angebote im Bereich Gesundheitsmanagement
· (interne und externe) Fortbildungsmöglichkeiten
· Regelmäßige Trainings zur Eigen- und Fremdsicherung
· sehr gute Verbindung zum ÖPNV (direkte Nähe zum Hauptbahnhof Gelsenkirchen)
· behördeneigener (kostenfreier) Parkplatz
· Tarifvertragstreue
· 30 Tage Erholungsurlaub/Jahr
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Voraussetzung für eine etwaige Verbeamtung) und
Sie bieten Gewähr dafür, dass Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Bewerberinnen und Bewerber, die im Lauf des Auswahlverfahrens in die engere Wahl gezogen werden, müssen zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten Sporttest ablegen. Der Sporttest stellt besondere Anforderungen an die Schnell- und Maximalkraft, die Ausdauer und das Koordinationsvermögen der Bewerberinnen und Bewerber.
Hinweise zu den Anforderungen erhalten Sie hier. Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme. Bewerber/-innen, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.
Aus diesem Grunde ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass die erforderliche sportliche Fitness vorliegt. Dies kann bzw. soll möglichst erfolgen
- durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder ‑ bei Vorliegen einer Behinderung ‑ des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“ (bei Vorlage nicht älter als ein Jahr)
oder- durch Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins/Sportverbandes).
Sollten wir uns erfolgreich bei Ihnen beworben haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sollen mindestens folgende Unterlagen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- (beglaubigte) Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- (beglaubigte) Kopien von Berufsausbildungsprüfungszeugnissen sowie des Berufsschulzeugnisses
- Kopien der Arbeitszeugnisse über alle bisherigen beruflichen Tätigkeiten
- Darlegung, dass die erforderliche sportliche Fitness in ausreichendem Maße vorhanden ist
- eine Selbsterklärung über ihre persönliche wirtschaftliche Situation und/oder etwaige Vorstrafen (siehe Anlage)
- eine Haftungsausschlusserklärung für die Teilnahme an dem justizspezifischen Sporttest
Die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen steht für Chancengleichheit und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen u. a. mit dem Abschluss der Dienstvereinbarung zur Flexiblen Arbeitszeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern (familienfreundlicher Arbeitsplatz).
Dem Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber ist eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei den Beschäftigten wichtig.
Auch die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 SGB IX ist ausdrücklich erwünscht.
Jede Bewerbung, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, ist ausdrücklich willkommen. Der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Absatz 2 GG bleibt hiervon unberührt.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. April 2026 postalisch an:
Präsident des Verwaltungsgerichts
Postfach 100155
45801 Gelsenkirchen
oder geben diese zu den Öffnungszeiten des Gerichts an der Eingangspforte ab
oder übersenden diese per E-Mail an das Postfach: verwaltung@vg-gelsenkirchen.nrw.de .
Die Eingabe einer Bewerbung umfasst das Einverständnis, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren und für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an den Geschäftsleiter Herrn Olaf Krausmann, Telefon: 0209 1701-123 oder mailto:
verwaltung@vg-gelsenkirchen.nrw.de .
Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit diesem Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich ebenfalls an den genannten Ansprechpartner wenden.
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