Stellenangebot: Fachkraft (m/w/d) für Arbeitssicherheit bei Polizeidirektion Oldenburg Land Niedersachsen

Das Wichtigste im Überblick

Besondere Merkmale

Arbeitsort

Oldenburg (Oldb)

Angebotsart

Arbeit

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Fachkraft - Arbeitssicherheit

Stellenbeschreibung

Im Dezernat 01 der Polizeidirektion Oldenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz als 

Fachkraft (m/w/d) für Arbeitssicherheit

zu besetzen. Auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz können - je nach Qualifikation - Aufgaben der Entgeltgruppe 9a oder Entgeltgruppe 9b TV-L übertragen werden.
 
Ihre zukünftigen Aufgaben

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie nimmt selbstständig und eigenverantwortlich die Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wahr.

Hierzu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

1.     Beratung der Behördenleitung und der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei 

  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln hinsichtlich Eignung, Zustand und Benutzung sowie der Kontrolle der Körperschutzmittel
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie sowie Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung

2.     Sicherheitstechnische Überprüfung der polizeilichen Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren, insbesondere vor ihrer Inbetriebnahme bzw. Einführung

3.     Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und damit einhergehend

  • die regelmäßige Begehung der polizeilichen Einrichtungen (einschl. der Durchführung von Messungen, z.B. Lärm, Temperatur) sowie das Erstellen von Mängelprotokollen und die Erarbeitung von Maßnahmen zu deren Beseitigung,
  •  die Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen einschl. der Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse und das Vorschlagen von Maßnahmen zu ihrer künftigen Vermeidung; Führen der Unfallstatistik.

4.     Teilnahme an Arbeitsausschusssitzungen

5.     Förderung des sicherheitsgerechten Verhaltens der Beschäftigten, u.a. durch die Belehrung über die mit der Arbeit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren und über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren

6.     Wahrnehmung der Aufgaben einer/eines Brandschutzbeauftragten

Ferner hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit darauf hinzuwirken, dass die Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt werden.
  
Ihr Anforderungsprofil

Bewerben können Sie sich, wenn Sie eine Ausbildung als staatlich geprüfte Technikerin bzw. als staatlich geprüfter Techniker erfolgreich abgeschlossen haben und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen können. In diesem Fall können Ihnen auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz Tätigkeiten der EG 9b TV-L übertragen werden.

Alternativ können sich auch Handwerksmeisterinnen und- meister, Industriemeisterinnen und -meister oder Meisterinnen und Meister mit Sonderausbildung bewerben, sofern diese ebenfalls eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen können. In diesen Fällen können Ihnen Tätigkeiten der EG 9a TV-L übertragen werden.

Neben dem erfolgreichen Abschluss einer der genannten Ausbildungen ist der Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde gem. § 7 ASiG i. V. m. § 4 der DGUV-Vorschrift 2, Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ zwingend erforderlich.

Darüber hinaus werden umfassende Kenntnisse über die relevanten arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und das Arbeitssicherheitsgesetz ebenso erwartet wie ein sicherer Umgang mit der Handhabung der Anwendungssoftware MS-Office. Praktische Erfahrungen in einer Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind wünschenswert.

Auch eine bereits abgeschlossene Qualifikation als Brandschutzbeauftragte/r nach Maßgabe der vfdb-Richtlinie 12-09/01 wäre von Vorteil. Diese Qualifikation kann jedoch auch noch im laufenden Arbeitsverhältnis erfolgen.

Abschließend sollten Sie ein ausgeprägtes dienstleistungsorientiertes Handeln verbunden mit einem situationsgerechten Auftreten ebenso wie ein hohes Maß an Selbständigkeit, Engagement, Einsatz- und Kooperationsbereitschaft sowie Organisationsgeschick und Kommunikationsfähigkeit mitbringen. Die Bereitschaft, Schulungen, Seminare und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes durchzuführen bzw. an ihnen teilzunehmen, wird ebenfalls erwartet.

Für die Ausübung der Tätigkeit ist der Führerschein der Klasse B erforderlich.
 
Beruf + Privatleben

Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit bei der Polizei Niedersachsen im öffentlichen Dienst. Sie erhalten neben dem Regelgehalt der Entgeltgruppe 9a zuzüglich einer monatlichen Entgeltgruppenzulage oder dem Regelgehalt der Entgeltgruppe 9b TV-L zum Jahresende eine Sonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung (VBL). Zum 01.03.2027 steigen die Entgelte im Bereich des TV-L um 2,0 % und zum 01.01.2028 zusätzlich um weitere 1,0 %.

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr.

Es besteht ein gut ausgebautes betriebliches Gesundheitsmanagement, in dessen Rahmen verschiedene Gesundheitsangebote (Vorträge, Kurse etc.) aber auch die Teilnahme an verschiedenen Präventionssportangeboten im Rahmen der Arbeitszeit möglich ist.

Für nachhaltige und familienfreundliche Personalpolitik hat die niedersächsische Polizei das Dauerzertifikat zum „audit berufundfamilie“ erhalten. Sie setzt sich in diesem Zuge nachhaltig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein und unterstützt individuelle und flexible Arbeitszeitregelungen bzw. -modelle.

Der hier ausgeschriebene Arbeitsplatz kann daher grundsätzlich auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Arbeitsplatz - zumindest zeitweise - in Form der „Mobilen Arbeit“ wahrzunehmen, wobei der konkrete Umfang im Einzelfall geprüft wird.
 
Das ist uns noch wichtig!

Bei gleicher Eignung werden Bewerbende mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung nach Maßgabe der für sie einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Bewerbende werden zur Wahrung ihrer Interessen gebeten, das Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Bewerbungsschreiben mitzuteilen. Bei Bedarf kann der Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung für entsprechende Rückfragen über die u.g. Erreichbarkeit hergestellt werden.

Im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes sind wir bestrebt, eine Erhöhung des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen und Positionen zu erreichen. Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt.

Bewerbende aller Nationalitäten sind willkommen.
 
Sind Sie neugierig geworden?

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte mit Anschreiben sowie Lebenslauf und weiteren Nachweisen (Zeugnisse, Urkunden, Fortbildungsnachweise etc.) bis zum 28.08.2026 unter dem Stichwort „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ per E-Mail in einem einzigen pdf-Dokument mit einer Größe bis 4 MB an:

bewerbung@pd-ol.polizei.niedersachsen.de

Sie können Ihre Bewerbung auch postalisch an uns senden.

Polizeidirektion Oldenburg

- Dezernat 13 -

Theodor-Tantzen-Platz 8

26122 Oldenburg
 
Wir bitten Sie, uns in diesem Fall nur Kopien einzureichen, da wir diese aus Kostengründen nicht zurücksenden. Die zugesandten Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Sofern die Rücksendung der Unterlagen gewünscht wird, ist den Bewerbungsunterlagen ein frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, wie bzw. wo Sie auf unsere Arbeitsplatzausschreibung aufmerksam geworden sind.

Sind oder waren Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erklären Sie bitte in Ihrer Bewerbung das Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte, bei Bedarf gerne auch unter Nennung der Ansprechperson in der zugehörigen Personalstelle.

Für Fragen zum Arbeitsplatz können Sie Herrn Birkholz (Leiter Dezernat 01 – Tel. 0441/790-1003) kontaktieren. Auskünfte zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren erteilt Ihnen gerne Frau Raasch aus dem Personaldezernat (Tel. 0441/790-1331).

Zur Vorbereitung und anschließenden Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden durch das Dezernat 13 der Polizeidirektion Oldenburg Ihre Daten erhoben. Nähere Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter:

https://www.pd-ol.polizei-nds.de/aktuelles/stellenangebote/hinweise-zur-datenverarbeitung--113293.html

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Polizeidirektion Oldenburg Land Niedersachsen

Informationen zur Bewerbung