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Stellendetails zu: Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Landkreis Harburg

Besondere Merkmale

Arbeitsort

Winsen (Luhe)

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Bezirksschornsteinfegermeister/in

Stellenbeschreibung

Der Landkreis Harburg in 21423 Winsen (Luhe) hat für die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz für den Kehrbezirk Harburg XX mit Sitz Wulfsen zum 01.09.2026 eine/ einen

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bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin /
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)  

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zu bestellen:

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Der Kehrbezirk umfasst in der Samtgemeinde Salzhausen die Ortschaften Wulfsen sowie Teile von Tangendorf, Toppenstedt und Garstedt, in der Samtgemeinde Hanstedt Teile von Brackel, insbesondere den Ortsteil Thieshope, in der Gemeinde Stelle Teile von Ashausen und in Winsen die Ortsteile Pattensen, Scharmbeck und Grevelau.

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Weitere Informationen über den Zuschnitt der Kehrbezirke erhalten Sie im Internet unter www.landkreis-harburg.de unter dem Suchbegriff „Kehrbezirke Landkreis Harburg“ oder bei der unten genannten Kontaktperson.

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Die Bestellung erfolgt längstens für eine Dauer von 7 Jahre unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren. Die Bewerberin/der Bewerber muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.

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Die Bewerbungen müssen spätestens am 11.05.2026 im verschlossenen Umschlag beim Landkreis Harburg eingehen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn bis zu diesem Termin die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen im PDF Format per E-Mail bei der untengenannten E-Mail-Adresse eingeht.

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Folgende Unterlagen sind als Original oder in Kopie einzureichen:

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Schriftliche Bewerbung, die den Vor- und Familienamen, die Anschrift und eine Telefonnummer und soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten des Bewerbers (m/w/d) enthält
Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang
Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle
Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen. Im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation sind die nach § 6 EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen erforderlich
Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 50 % der Regelarbeitszeit für die letzten 15 Jahre
Nachweis über abgeleisteten Wehr-/ Zivildienst, Mutterschutzzeit, Elternzeit oder sonstigen Ausfallzeiten, sofern innerhalb der letzten 15 Jahre die Berufsfähigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochen wurde.
Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten 12 Monate gegen die Bewerberin/den Bewerber strafrechtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist
Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben wahrzunehmen
Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs.5 Bundeszentralregistergesetz
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben daneben eine Bescheinigung der zuständigen Stelle ihres oder seines Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass die Ausübung des Gewerbes nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt ist. Werden im Herkunftsstaat diese Unterlagen nicht ausgestellt, so kann die Bewerberin / der Bewerber eine Versicherung an Eides statt vorlegen. In Staaten, in denen es eine Versicherung an Eides statt nicht gibt, wird diese durch eine Bescheinigung über eine feierliche Erklärung ersetzt, die die Bewerberin / der Bewerber vor einer zuständigen Behörde, einem Notar oder einer entsprechend befugten Berufsorganisation des Herkunftsstaates abgegeben hat.
Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen, wie Betriebswirt Handwerk, Gebäudeenergieberater, abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z. B. Versorgungstechnik, technische Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
Nachweise über berufsspezifische und produktneutrale Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Referententätigkeiten in den letzten 7 Jahren.
Nachweise über die Zertifizierung des eigenen Betriebes (bei Kehrbezirksinhabern) nach ZDH-ZERT oder über die Beschäftigung in einem zertifizierten Betrieb (bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern) für die letzten 3 Jahre
Erklärung, dass der Bewerber (m/w/d) in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, insbesondere das keine Verbindlichkeiten gegenüber öffentlich-rechtlichen Institutionen bestehen.

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Folgende Unterlagen sind darüber hinaus nur von derzeitigen und ehemaligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (m/w/d) vorzulegen, sofern sie einer anderen Aufsichtsbehörde unterliegen bzw. unterlagen:

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Schriftliche Erklärung, ob der Bewerber (m/w/d) Inhaber eines Bezirks ist oder war, zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört, ob die Bestellung in den letzten zehn Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung aufgehoben oder widerrufen wurde oder in den letzten zehn Jahren Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden.
Schriftliche Zustimmungserklärung, die Personalakte bei der Behörde, bei der der Bewerber (m/w/d) bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen.
Schriftliche Erklärung von Bezirksinhabern (m/w/d), dass bei positiver Entscheidung über die Bewerbung die bestehende Bestellung au...

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter:
https://www.landkreis-harburg.de/bewerbung/beschreibung-900002013-20100.html

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Landkreis Harburg

Landkreis Harburg

Die Kreisverwaltung des Landkreises Harburg in Winsen an der Luhe, direkt südlich von Hamburg, ist eine moderne öffentliche Verwaltung.
Wir bieten Ihnen die Chance auf einen spannenden Arbeitsplatz mit Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den verantwortungsvollen und fachlich anspruchsvollen Arbeitsfeldern einer modernen Kreisverwaltung.
Neben Vergütung und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, einem betrieblichen Altersvorsorgeangebot und unserem umweltfreundlichen Mobilitätsrabatt mit dem ProfiTicket des HVV ist für uns die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, unter anderem durch flexible Arbeitszeitmodelle, selbstverständlich.

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