Detailansicht des Stellenangebots

Stellendetails zu: Stadtplaner*in der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung

Stadtplaner*in der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: STADT SEELZE

Besondere Merkmale

Arbeitsort

Seelze

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Stadt- und Regionalplaner/in

Stellenbeschreibung

Die Stadt Seelze, fast 35.500 Einwohner*innen, in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Hannover, mit guter Infrastruktur und allen Schularten vor Ort, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt qualifiziertes Personal für die Abteilung 31.1/ „Stadtentwicklung & Stadtplanung“ (m/w/d) für eine Tätigkeit als

Stadtplaner*in
der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen:

  • Bearbeitung von planungsrechtlichen Stellungnahmen und Implementierung in die Verwaltungspraxis im Zuge der Anwendung der neuen Regularien des „Bau-Turbos“
  • Bearbeitung und Durchführung von Bauleitplanverfahren (FNP und B-Plan) sowie örtlichen Satzungen und inhaltliche Konzeption von für die Bauleitplanung notwendigen städtebaulichen Verträgen
  • Bearbeitung von städtebaulichen Konzepten und Entwürfen
  • Verfassen von bauleitplanungsrechtlichen Stellungnahmen zu internen und externen Planungen
  • Beratungsleistung für Investoren und Bauherren in städtebaulichen und planungsrechtlichen Fragestellungen und städtebaulichen Einzelprojekten
  • Vorbereitung und Durchführung von Beteiligungsprozessen / Öffentlichkeitsbeteiligung

Das bringen Sie mit:

  • Abgeschlossenes Studium (mindestens Fachhochschuldiplom oder Bachelor) der Fachrichtung Städtebau, Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Architektur oder Geografie (Schwerpunkt Städtebau/ Stadtplanung) oder einer vergleichbaren planerischen Fachrichtung
  • Eine mehrjährige Berufserfahrung in der Bearbeitung und Steuerung von Konzepten der Stadtentwicklung sowie in der Durchführung dialogischer Prozesse

Wünschenswert wären weiterhin:

  • Eine mindestens zweijährige Erfahrung im öffentlichen Dienst auf einem entsprechenden Posten
  • Geübter Umgang in EDV-Anwendungen, im digitalen Arbeiten und der Nutzung digitaler Kommunikationsformen sowie die Bereitschaft zum selbständigen, strukturierten und lösungsorientierten Arbeiten
  • Ein hohes Maß an Entscheidungsfähigkeit, Selbständig- und Sorgfältigkeit sowie die Fähigkeit der Arbeit im Team ist für die Erfüllung der Aufgaben in hohem Maß von Bedeutung

Das bieten wir Ihnen:
Bei entsprechender Qualifikation und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen ist die Tätigkeit der Entgeltgruppe 11 TVöD zugeordnet. Für die projektverantwortlich zu betreuende Maßnahme„Bearbeitung von planungsrechtlichen Stellungnahmen und für die Implementierung in die Verwaltungspraxis im Zuge der Anwendung der neuen Regularien des „Bau-Turbos“ ist die Zahlung einer Zulage nach Entgeltgruppe 12 TVöD – voraussichtlich bis Ende 2030 – vorgesehen.

Als öffentlicher Arbeitgeber bieten wir einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit tariflicher Vergütungs- und Urlaubsregelung, betrieblicher Altersvorsorge, der Möglichkeit zur Inanspruchnahme mobiler Arbeit sowie gezielten Fort- und Weiterbildungsangeboten. Die verkehrsgünstige Lage des Rathauses (3 Min. Fußweg zur S-Bahn-Station) ermöglicht eine ausgesprochen gute Erreichbarkeit.

Die Stadt Seelze ist Partnerkommune der FLUXX-Notfallbetreuung für Kinder und Angehörige mit Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitenden attraktive Konditionen für die Nutzung des „365-Euro-Tickets“, eines Fahrradleasings sowie für die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm des Anbieters „Hansefit“. Unsere Mitarbeitenden profitieren von vielfältigen Angeboten durch „corporate benefits“.

Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Die Vorschriften des SGB IX werden berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung ist zur Wahrnehmung der Interessen bereits in das Bewerbungsschreiben oder den Lebenslauf aufzunehmen und durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheides nachzuweisen.
Haben Sie noch Fragen an uns:
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Knebel unter der Telefonnummer 05137/828-412 gern zur Verfügung.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 08.07.2026 über unser Bewerbungsportal.

Zu Zwecken und für die Dauer der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Weitere Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsportal.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: STADT SEELZE

STADT SEELZE

Informationen zur Bewerbung