Eine Umschulung in einem anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf dauert in der Regel 2 Jahre. Das bedeutet: Eine Umschulung ist im Verhältnis zu einer regulären Ausbildung meist um ein Drittel kürzer. Im Einzelfall kann sogar noch weiter verkürzt werden.
Umschulungen können Sie auch in Teilzeit oder in Form von Fernunterricht machen. In der Regel dauern diese Umschulungen dann aber länger als 2 Jahre.
Wie lange eine Weiterbildung dauert, hängt vom jeweiligen Angebot ab, für die Sie sich entscheiden. Auch hier gibt es Möglichkeiten, zum Beispiel Teile der Weiterbildung flexibel von zu Hause aus zu absolvieren, wenn Sie berufstätig sind oder Familien- und Pflegepflichten erfüllen müssen.
Für die Lehrgänge als Vorbereitung auf die Externenprüfung müssen Sie mehrere Monate einplanen. Handelt es sich um berufsbegleitende Lehrgänge, können diese auch länger dauern.
Vergütung und finanzielle Fördermöglichkeiten
Umschulung in einem Betrieb oder einer Bildungseinrichtung
Bei der betrieblichen Umschulung erhalten Sie in der Regel eine Ausbildungsvergütung. Diese orientiert sich im ersten Umschulungsjahr in der Regel am Tarifverdienst von Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr. Gibt es keine tariflichen Regelungen, kann Ihnen stattdessen eine ausbildungsähnliche Vergütung gezahlt werden.
Fördert die Agentur für Arbeit Ihre betriebliche Umschulung, können Sie zusätzlich zur Ausbildungsvergütung Arbeitslosengeld erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Agentur für Arbeit auch Lernmittel, Fahrt- und Übernachtungskosten.
Findet Ihre Umschulung in einer Bildungseinrichtung statt, erhalten Sie keine Ausbildungsvergütung. Auch hier haben Sie aber die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit zu erhalten. In einem solchen Fall können die Kosten für die Umschulung übernommen werden. Zusätzlich können Sie Arbeitslosengeld erhalten.
Umschulung oder Weiterbildung aus gesundheitlichen Gründen
Ist eine Weiterbildung oder Umschulung aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen notwendig, kann eine Finanzierung durch den zuständigen Rehabilitationsträger in Betracht kommen. Dieser übernimmt die entstehenden Kosten und zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld während Ihrer Teilnahme an der Weiterbildung oder Umschulung.
Informieren Sie sich, ob eine finanzielle Förderung für Sie in Frage kommt auf der Seite: Förderung von Weiterbildung.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Wenn Sie eine berufliche Weiterbildung machen und währenddessen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit absichern.