Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Sind diese Internet-Seiten barriere-frei?

Die Abkürzung für Bundes-Agentur für Arbeit ist: BA
Die Internet-Adresse der BA ist:
www.arbeitsagentur.de

 

Die BA ist für Barriere-Freiheit im Internet.
Das bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.

Zum Beispiel:

  • Es gibt Gebärden-Sprache-Videos.
  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
  • Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen

Die BA macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Die BA beachtet die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Das sind die Vorschriften:

• UN-Behinderten-Rechts-Konvention: UN-BRK

• Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG

• Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung: BITV 2.0

Es gibt einen Test für Barriere-Freiheit im Internet.
Mit dem Test prüft die BA

  • Hat die BA alle Vorschriften beachtet?
  • Wo gibt es noch Barrieren?

Wie kann ich der BA von Barrieren berichten?

Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder:
Sie konnten eine wichtige Info nicht finden.
Oder:
Sie möchten mehr wissen über:

  • barriere-freie Internet-Seiten der BA
  • Internet-Seiten der BA in Leichter Sprache

Sie können uns schreiben:
Hier ist ein Formular:
Kontakt-Formular

Hier ist unsere Adresse:
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Sind Sie nicht zufrieden?

BGG ist die Abkürzung für
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Im BGG steht:
Ein Amt oder eine Behörde muss
Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.
Das muss auch die BA beachten.

Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.
Zum Beispiel:
Bei einem Amt oder einer Behörde
gibt es eine Barriere.

Es gibt die Schlichtungs-Stelle.

Schlichtung bedeutet:

  • sich einigen
  • sich vertragen.

Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.

Zum Beispiel:

  1. Es gibt eine Barriere bei einem Amt oder einer Behörde.
  2. Sie haben sich beschwert.
  3. Die Barriere bleibt.

Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.

Sie können eine Schlichtung beantragen.
Zum Beispiel:
Sie sind mit einer Antwort der BA
zur Barriere-Freiheit nicht zufrieden.

Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag in Leichter Sprache
oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Hier ist die Adresse der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Hier ist die Telefon-Nummer:
03 01 85 27 28 05