Rückgang bei Widersprüchen und Klagen in der Grundsicherung

Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2022 erneut gesunken

Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen liegt bei rund 1,5 Prozent

10.01.2023 | Presseinfo Nr. 3

Im Jahr 2022 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 403.856 Widersprüche und 50.893 Klagen eingereicht. Das waren 9.733 Widersprüche bzw. 10.489 Klagen weniger als 2021.

Vor allem die Widersprüche gegen Regelbedarf/Mehrbedarf sowie Aufhebung und Erstattung sind gesunken. Auch bei Widersprüchen gegen Einkommen/Vermögen gab es einen Rückgang, der aber etwas schwächer als im Vorjahr ausgefallen ist. Mit Beginn der Pandemie vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. So wurde etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen, wenn es nicht erheblich ist. Zudem wurden wie die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher als die jeweiligen kommunalen Richtwerte sind. Die Vereinfachungen sind Ende 2022 ausgelaufen.

Die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen ist weiterhin niedrig und bewegt sich wieder auf dem Niveau von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 39.900 Widersprüche gegen Sanktionen eingelegt wurden, sank die Zahl auf knapp 8.100 im vergangenen Jahr. Die Jobcenter mussten aber auch weniger Sanktionen aussprechen.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 301 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2022 haben diese 23,4 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 347.500 Widersprüche und 41.100 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote sank von 1,6 Prozent im Jahr 2021 auf 1,5 Prozent, die Klagequote von 0,3 auf 0,2 Punkte. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 397.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 133.400 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (58.700). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 40.700 Widersprüchen festgestellt.

66.600 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

Hinweise für Redaktionen

  • Die Jobcenter können in zwei verschiedenen Formen betrieben werden. In 301 Jobcentern, den sog. „gemeinsamen Einrichtungen“, arbeiten BA und der jeweilige Landkreis zusammen und betreiben das Jobcenter gemeinsam. Der Gesetzgeber hat zudem für rund 100 Landkreise die Möglichkeit geschaffen, die Jobcenter in alleiniger Verantwortung zu betreiben (sog. „Jobcenter in kommunaler Trägerschaft“). Die BA ist an diesen Jobcentern nicht beteiligt.

  • Die in dieser Presseinformation veröffentlichten Zahlen werden für beide Einrichtungsformen zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und Klagen liefern. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und Klagequote: Die BA kennt die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für die gemeinsamen Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur die eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsam betriebenen Jobcenter berücksichtigt. 

  • Statistische Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet

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Hinweis:

Diese Pressemitteilung wurde am 26.01.2023 im Abschnitt "Erledigte Widersprüche und Klagen" korrigiert (40.700 statt 50.700 Widersprüche).