Eine Saisonbeschäftigung ist immer befristet. Die Befristung muss vertraglich festgeschrieben sein, bevor Sie die Beschäftigung antreten.
Entscheidend dafür, dass die Beschäftigung als gerinfügig gilt, ist ihre begrenzte Dauer. Sie darf nicht länger sein als 3 Monate am Stück andauern oder insgesamt mehr als 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr umfassen. Diese Kurzfristigkeit ist das entscheidende Merkmal der Saisonarbeit.
Anders als beim Minijob auf 450-Euro-Basis ist es unerheblich, wie viel Sie mit der Beschäftigung verdienen. Wichtig ist: Sie können nachweisen, dass Sie die Beschäftigung nicht als Beruf ausüben beziehungsweise davon nicht Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie müssen belegen können, dass Sie sich mit der Saisonbeschäftigung nur etwas dazuverdienen.
Nebenverdienst für Arbeitslose
Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie einer Saisonarbeit grundsätzlich nachgehen. Sie müssen jedoch einiges beachten, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Klären Sie die Voraussetzungen für eine Saisonbeschäftigung unbedingt vorab mit Ihrer Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrem Jobcenter.
Suchen Sie nach einer Saisonbeschäftigung, die zu Ihrem Zielberuf passt. Diese Tätigkeit können Sie dann in Ihren Bewerbungen aufführen. So belegen Sie, dass Sie die Arbeitslosigkeit nutzen, um im angestrebten Berufsfeld zu arbeiten.
Nebenverdienst für andere Personengruppen
Hausfrauen und Hausmänner, Rentnerinnen und Rentner, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können mit einer Saisonbeschäftigung in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen – ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Wenden Sie sich an die JOBVermittlung, wenn Sie nach einer Beschäftigung suchen, die auf 3 Monate befristet oder geringfügig ist. Die JOBVermittlung gibt es in ausgewählten Agenturen für Arbeit.
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt Geringfügige und kurzfristige Jobs.
In der Jobsuche können Sie gezielt nach befristeten oder geringfügigen Jobs suchen.