Mitarbeitende der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind explizit aufgefordert, Korruption und sonstige Rechtsverstöße in der BA zu melden. Aber auch Sie als unsere Kundinnen und Kunden, als Bürgerinnen und Bürger oder als Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner haben dazu die Möglichkeit.
Sie möchten einen Hinweis auf Korruption oder einen sonstigen Rechtsverstoß innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA) melden?
Dann wenden Sie sich an unseren Antikorruptionsbeauftragten.
Hinweise können (anonymisiert) per E-Mail, per Telefon oder auch in einem persönlichen Gespräch erfolgen.
Auf ausdrücklichen Wunsch bleibt der Hinweisgeber im weiteren Verlauf ungenannt. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. Anhaltspunkte auf ein Fehlverhalten gibt der Antikorruptionsbeauftragte an den Fachbereich Interne Ermittlungen bei der Zentrale der BA weiter.
Wichtig:Hinweis: Der Antikorruptionsbeauftragte ist nicht zuständig für allgemeine Anregungen, Fragen, Kritik, Beschwerden oder Hinweise darauf, dass Personen Leistungen zu Unrecht erhalten.
Der ehrenamtlich tätige Antikorruptionsbeauftragte der BA ist Herr Peter Haberecht.
So erreichen Sie ihn:
0911 12031019 (Montag bis Donnerstag von 18 – 19 Uhr sowie nach Vereinbarung)
(Die IP-Adresse des Aufrufers wird durch den Webserver nicht protokolliert.)