Der Berufspsychologische Service

Unsere Psychologinnen und Psychologen unterstützen Sie bei beruflichen Fragen und Problemen. Es steht ein Termin beim Berufspsychologischen Service (BPS) an? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Wenn Ihre Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft fachliche Unterstützung benötigt, kann sie den Berufspsychologischen Service kontaktieren. Dieser lädt Sie dann zu einem Termin ein. Zu den Dienstleistungen des BPS gehören unter anderem:

  • Psychologische Begutachtungen, zum Beispiel zur Feststellung der Eignung für eine konkrete Ausbildungsstelle oder Qualifizierung
  • Psychologische Beratungen, zum Beispiel bei Fragen und Problemen, die einer erfolgreichen Stellenvermittlung im Weg stehen
  • Verschiedene Angebote, zum Beispiel zur Feststellung von Deutschkenntnissen oder zur Erhebung ausgewählter Kompetenzen
  • Verschiedene psychologische Testverfahren, die dabei helfen, die passende Ausbildung oder ein passendes Studienfeld zu finden

Die Psychologin oder der Psychologe erstellt nach der Dienstleistung ein Gutachten oder einen Bericht. Das Dokument wird an Ihre Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft versandt. Diese kann durch die Erkenntnisse des BPS anschließend besser auf Ihre Bedürfnisse und Kompetenzen eingehen.

Gemeinsam mit Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft können Sie dann die nächsten Schritte im Vermittlungsprozess festlegen, um eine passende Arbeitsstelle, Ausbildungsstelle oder Qualifizierung zu finden.

Es gibt unterschiedliche Gründe für einen Besuch beim BPS. Die folgenden Beispiele beschreiben einige typische Situationen, bei denen der BPS helfen kann:

  • Sie möchten eine bestimmte Ausbildung oder Qualifizierung beginnen oder sind auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit? Der BPS untersucht, wie gut Sie dafür geeignet sind. Außerdem kann er feststellen, welche Hilfen Sie brauchen, um Ihr Ziel zu erreichen.

  • Sie scheitern immer wieder in Bewerbungsgesprächen? In der Beratung versuchen die Psychologinnen und Psychologen, die Gründe dafür herauszufinden. Außerdem zeigen sie Wege auf, wie Sie Ihr Verhalten in Bewerbungsgesprächen ändern können.

  • Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache? Mit einem Sprachtest kann der BPS Ihre Sprachkenntnisse einschätzen. Das hilft dabei, die nächsten Schritte in Ihrem Beratungs- oder Vermittlungsprozess zu planen.

  • Ihre Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft möchte Ihr berufliches Profil besonders gründlich erfassen und dazu Ihre überfachlichen Kompetenzen ermitteln. Der BPS bietet zu diesem Zweck spezielle Tests an. Mithilfe von Fragen zu Ihren bisherigen Erfahrungen im Arbeitsleben verschaffen Sie sich gemeinsam einen Überblick über Ihre Stärken und machen diese so für den Vermittlungsprozess nutzbar.

Sie suchen eine neue Fachkraft, die bestimmte berufliche Anforderungen erfüllt und gut zu Ihrer Firma passt? Dabei kann Sie der BPS unterstützen.

Der BPS unterstützt den Arbeitgeber-Service bei der Vermittlung von geeigneten Fachkräften. Die Psychologinnen und Psychologen erarbeiten ein Anforderungsprofil der Arbeitsstelle und treffen eine Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber unter Einsatz psychologischer Gesprächs- und Untersuchungsverfahren.

Wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service in Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort oder unter der Telefonnummer 0800 4 555520 (gebührenfrei).

Sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft über Ihr Anliegen. Diese bespricht mit Ihnen das Ziel des Termins und beauftragt dann den BPS. Sie erhalten dann ein Einladungsschreiben vom Berufspsychologischen Service mit weiteren Informationen per Post.

Ein psychologisches Gespräch kann grundsätzlich persönlichtelefonisch oder per Video stattfinden. Teilen Sie Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft mit, wenn Sie einen Termin per Video wollen. Die Psychologin beziehungsweise der Psychologe des BPS prüft anschließend, ob ein Videotermin zu Ihrem Anliegen passt. Ist ein Videotermin möglich, erhalten Sie zusätzlich zur Einladung per Post eine E-Mail-Einladung mit einem persönlichen Zugangslink.

Mehr Informationen zum Ablauf und den technischen Voraussetzungen eines Videotermins erhalten Sie auf der Seite Beratung per Video.

Bei einem Großteil der Termine beim BPS findet zunächst ein Gespräch mit der Psychologin oder dem Psychologen statt. Dabei sprechen Sie unter anderem darüber, was das Ziel des Termins ist. Dieses haben Sie vorher mit Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft abgestimmt. Sie erfahren außerdem, wie der Termin ablaufen wird und können Fragen stellen.

Häufig folgen dann psychologische Tests. Nach dem Test bespricht die Psychologin oder der Psychologe mit Ihnen die Ergebnisse und was davon an Ihre Vermittlungs- und Beratungsfachkraft weiter gegeben wird. Gemeinsam klären Sie, welche Bedeutung Ihre Ergebnisse für Ihren weiteren Weg haben. Der Bericht oder das Gutachten wird an Ihre Beratungsfachkraft gesandt.

In manchen Fällen nimmt die Psychologin oder der Psychologe auch an Gesprächen mit Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft teil.

Bei einem psychologischen Test bearbeiten Sie verschiedene Aufgaben und beantworten Fragen. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt in der Regel am Computer. Normalerweise sitzen im Testraum außer Ihnen noch weitere Personen, die ebenfalls Aufgaben am Computer bearbeiten.

Worauf Sie bei der Bearbeitung der Aufgaben achten müssen, wird Ihnen vorher jeweils an einem Beispiel erklärt. Es können zum Beispiel Aufgaben sein, bei denen Sie logisch denken, sich etwas vorstellen, sich etwas merken, rechnen oder schreiben müssen. Möglich sind auch Fragen zu Ihren beruflichen Vorlieben oder Interessen. Auch praktische Aufgaben können gestellt werden. Die Art der Aufgaben hängt von Ihren beruflichen Zielen ab. In kaufmännischen Berufen sind zum Beispiel andere Fähigkeiten und Interessen wichtig als in handwerklichen Berufen.

Schauen Sie sich die kostenlosen Beispiele für Testaufgaben an.

Die Bundesagentur für Arbeit oder der Berufspsychologische Service hat keine externen Anbieter damit beauftragt, (kostenpflichtige) Trainings- oder Übungsaufgaben zur Vorbereitung auf Ihren Termin im Berufspsychologischen Service zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Zur Vorbereitung ist ein Blick in die oben verlinkten kostenlosen Beispielaufgaben völlig ausreichend.

Urheberrechtliche Hinweise

Die Testaufgaben, deren Lösung und die Zuordnung der Ergebnisse sowie die technische Umsetzung der Tests wurden in einem aufwändigen Verfahren von der Bundesagentur für Arbeit entwickelt und in mehreren Testreihen getestet. Sie sind geistiges Eigentum der Bundesagentur für Arbeit und die Nutzungsrechte an den Tests liegen ausschließlich bei ihr.

Es ist deshalb verboten, solche Werke (auch Inhalte einzelner Testaufgaben oder Teile davon) zu vervielfältigen, zu verbreiten oder anderen Personen zugänglich zu machen. Hierzu gehören auch das Fotografieren, Kopieren und das Weitergeben an andere Personen. Ein solches Verhalten ist nach § 106 UrhG strafbar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre bestraft werden.

Vor dem Gespräch sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Worüber habe ich mit meiner Vermittlungs- und Beratungsfachkraft gesprochen?
  • Wobei könnte mich die Psychologin oder der Psychologe unterstützen?

Sie wissen noch nicht, wie ein psychologisches Testverfahren aussehen kann? Schauen Sie sich die Beispiele für Testaufgaben an und verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck. Das genügt als Vorbereitung.

Alle Informationen, die der BPS über Sie erhebt, sind geschützt. Sie werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz behandelt. Das bedeutet:

  • Die Unterlagen werden unter besonderen Vorkehrungen aufbewahrt.
  • Die Unterlagen können nicht von anderen eingesehen oder mitgenommen werden.
  • Die Unterlagen werden nach einer bestimmten Frist vernichtet.

Die erhobenen Daten verwendet der BPS in anonymer Form für Forschungsarbeiten. Er führt diese auch selbst durch.

Vor dem Termin besprechen Sie mit Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft, was Sie mit dem Besuch beim Berufspsychologischen Service erreichen wollen. Dabei erfahren Sie auch, ob der Termin für Sie verpflichtend ist. Sie sind sich nicht sicher? Fragen Sie Ihre Vermittlungs- und Beratungsfachkraft.

Solange Sie keine andere Vereinbarung getroffen haben, sollten Sie den Termin beim BPS unbedingt wahrnehmen.

Teilen Sie uns bitte sofort mit, dass Sie den Termin nicht einhalten können. An welche Stelle in Ihrer Agentur für Arbeit Sie sich wenden müssen, steht in Ihrem Einladungsschreiben.

Tipp:Gut zu wissen: Viele Menschen warten auf einen Termin beim BPS. Nur wenn Sie rechtzeitig absagen, können wir Ihren Termin anderweitig vergeben.

Ihre Ansprechpartner

Hier finden Sie Möglichkeiten, uns zentral zu kontaktieren oder bestimmte Geschäftsbereiche und Dienststellen zu erreichen.