Ökologische Nachhaltigkeit

Die Bundesagentur für Arbeit will Verantwortung für die Reduktion von Emissionen und für einen ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt tragen und sich zielstrebig und konsequent hin zu einer ökologisch nachhaltig arbeitenden Organisation entwickeln.

Der Klimawandel stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht nur vor strukturelle Herausforderungen am Arbeitsmarkt, sondern verpflichtet zu nachhaltigem, ressourcenbewussten Handeln.

Als größte europäische Sozialbehörde wollen wir unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden, eine Vorbildfunktion im öffentlichen Sektor einnehmen und einen Beitrag dazu leisten, unsere Umwelt-, Arbeits- und Lebensbedingungen nachhaltiger zu gestalten.

Fortschrittsbericht der BA zum UN Global Compact

Die BA ist seit dem 31. Juli 2022 Mitglied im United Nations Global Compact (UN GC), einer Kooperation von Unternehmen mit den Vereinten Nationen (UN), die die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft verfolgt.

Die Mitglieder des UN GC verpflichten sich, alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht (die sog. „Communication on Engagement“) zu schreiben. In diesem werden Aktivitäten, Maßnahmen und Ergebnisse zur ökologischen Nachhaltigkeit, Inklusion und Gleichstellung dargestellt.

Die BA hat diesen Fortschrittsbericht nun erstmals im Juli 2024 erstellt. Der Bericht ist auch auf der Website des UN Global Compacts abrufbar.

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