Der Integrationsfachdienst

Die Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen ist Herausforderung und Chance für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Der Integrationsfachdienst (IFD) unterstützen Sie dabei.

Das leistet der IFD

Zwei Kolleginnen schauen auf einen Bildschirm und besprechen ein Thema

Der IFD steht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Er berät und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.

Das sind die Aufgaben des IFD:

  • geeignete Ausbildungs- und Arbeitsplätze erschließen
  • Fähigkeiten und Interessen der schwerbehinderten Menschen einschätzen, um auf die Bedürfnisse eingehen und optimal auf den Arbeitsmarkt vorbereiten zu können
  • Menschen mit Schwerbehinderung auf die Arbeitsplätze vorbereiten und am Arbeitsplatz oder beim Training begleiten
  • Mitarbeiter im Betrieb über Art und Auswirkung der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln informieren und beraten
  • Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durchführen

Dabei arbeitet der IFD eng mit den Arbeitgeberinnen, den Arbeitgebern und den schwerbehinderten Menschen zusammen. Er unterstützt Sie im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger. Auf der Seite unseres Partners, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), erfahren Sie mehr über die Arbeit der IFD.

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