Voraussetzungen für die Ferien-Beschäftigung
Damit Studierende beziehungsweise Fachschülerinnen und Fachschüler aus dem Ausland in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen, müssen sie ...
- an einer Hochschule beziehungsweise Fachschule im Ausland eingeschrieben sein und
- den Ferien-Job absolvieren, wenn am Standort ihrer ausländischen Hochschule offizielle Semesterferien sind beziehungsweise an der Fachschule offizielle Schulferien.
Sie suchen Bewerberinnen und Bewerber
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt gern die entsprechenden Stellen. Ihre Ansprechpartnerin innerhalb der BA ist die Agentur für Arbeit in Köln. Anschrift und Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Um einen Ferien-Job auszuschreiben, senden Sie bitte folgenden Vordruck ausgefüllt an die Agentur für Arbeit Köln:
Vordruck Stellenangebot für einen Ferienjob in Deutschland
Haben Sie sich für eine Bewerberin oder einen Bewerber entschieden, senden Sie bitte folgenden Vordruck ausgefüllt und in zweifacher Ausfertigung an die Agentur für Arbeit Köln:
Vordruck Ferienbeschäftigung (nicht-namentliche Anforderung)
Sie kennen bereits eine Bewerberin oder einen Bewerber
Wenn Sie bereits persönlichen Kontakt zu einer Studentin oder einem Studenten beziehungsweise einer Fachschülerin oder einem Fachschüler geknüpft haben, können Sie die Person namentlich anfordern. Senden Sie dazu bitte den folgenden Vordruck ausgefüllt und in zweifacher Ausfertigung an die Agentur für Arbeit Köln. Anschrift und Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Vordruck Ferienbeschäftigung (namentliche Anforderung)
Weitere erforderliche Unterlagen
Die Agentur für Arbeit Köln benötigt neben dem jeweiligen Vordruck Ferienbeschäftigung weitere Unterlagen, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Diese Unterlagen sind in jedem Fall erforderlich.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen mit dem Vordruck Ferienbeschäftigung (in zweifacher Ausfertigung) bei der Agentur für Arbeit Köln ein:
Wichtig: Die Immatrikulationsbescheinigung wird von der ausländischen Hochschule beziehungsweise Fachschule zur Verfügung gestellt. Diese bestätigt darin, dass die Person dort eingeschrieben ist. Die Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung ist ein Formular der BA, das von der Hochschule beziehungsweise Fachschule ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
So geht es weiter
Die Agentur für Arbeit Köln prüft die eingereichten Unterlagen. Liegen alle Voraussetzungen für eine Ferienbeschäftigung vor, erhalten Sie per Post den Vordruck Ferienbeschäftigung zurück, ergänzt durch die Vermittlungsbestätigung der BA.
Bitte leiten Sie diese Vermittlungsbestätigung im Original weiter an die Studentin oder den Studenten beziehungsweise die Fachschülerin oder den Fachschüler. Sie oder er benötigt die Bestätigung als Nachweis zur Einreise und Genehmigung der Beschäftigung.