Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten

In Deutschland fehlen jeden Monat mehrere tausend Saisonarbeitskräfte. Die Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten soll dabei helfen, den Bedarf in der Landwirtschaft zu decken. Die Bundesagentur für Arbeit kann Saisonbeschäftigten aus bestimmten Staaten deshalb eine Arbeitserlaubnis erteilen, ohne die Visa-Stellen einzuschalten. Aktuell ist dies für Saisonarbeitskräfte aus Georgien und Moldau möglich.

Voraussetzungen

  • Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt die Arbeitskräfte (Fachbegriff: Vermittlungsabsprache).
  • Die Beschäftigung darf höchstens 90 Tage dauern, je Zeitraum von 180 Tagen.
  • Die Beschäftigung ist saisonabhängig und umfasst regelmäßig mindestens 30 Stunden wöchentlich.

Vermittlung von Saisonkräften

Sie können Ihren Bedarf für eine Vermittlung von Saisonarbeitenden aus Georgien und der Republik Moldau der Bundesagentur für Arbeit melden. Dafür füllen Sie die Auftragsbestätigung und Arbeitgebererklärung aus. Das Hinweisblatt informiert Sie über weitere Voraussetzungen und die weiteren Schritte. Bitte senden Sie die Auftragsbestätigung unterschrieben an den Arbeitgeber-Service Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Wenn Sie bereits Personen aus Georgien und/oder der Republik Moldau kennen, die in Ihrem Betrieb als landwirtschaftliche Erntehelferinnen oder -helfer beschäftigt werden möchten: Füllen Sie bitte das Formular zur namentlichen Anforderung von Saisonhilfskräften aus und stellen Sie damit direkt den Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis beim zuständigen Team Arbeitsmarktzulassung.

Tipp:Gut zu wissen: Sie finden einen Muster-Arbeitsvertrag sowie einen Muster-Unterkunftsvertrag in verschiedenen Sprachen im Download-Center.

Versicherungspflicht